Home Lebensmittel Brauereien LG Hamburg untersagt irreführende Herkunftsbezeichnungen für Bier

LG Hamburg untersagt irreführende Herkunftsbezeichnungen für Bier

Das Landgericht Hamburg hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einem auf der Reeperbahn in Hamburg ansässigen Unternehmen, welches den Firmenbestandteil „Reepbana“ führt, die auf den Bierdosen ersichtlichen Bezeichnungen „REEPER B.“, „Hamburg“ und „ST. PAULI“ verboten (Urteil vom 25.05.2024, Az. 312 O 336/20, rechtskräftig).

Die Wettbewerbszentrale hielt diese Bezeichnungen für irreführend, weil das Unternehmen damit über die Herkunft des Bieres täusche. Tatsächlich stammt das Bier aus einer Brauerei in Paderborn (NRW), nicht aus Hamburg. Das Gericht schloss sich der Auffassung der Wettbewerbszentrale an und sah in der Gestaltung ebenfalls unwahre geografische Herkunftsangaben. Durch die Bezeichnungen und weitere optische Bezüge auf Hamburg verstünden die angesprochenen Verkehrskreise das Bier als ein in Hamburg abgefülltes Bier. Der Ort der Herstellung sei für den Verkehr von Relevanz, weil sich insbesondere bei Getränken regionale Produkte steigender Beliebtheit erfreuten.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Herkunftsbezeichnungen auf Produktverpackungen ebenso wie in der Werbung. Die Wettbewerbszentrale hat bereits mehrere ähnliche Verfahren geführt.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 12.12.2023 // Wettbewerbszentrale lässt Werbung mit „CO2 positiv“ gerichtlich untersagen – LG München I zu Informationspflichten im Zusammenhang mit Green Claims >>

News der Wettbewerbszentrale vom 18.1.2023 // Wegen Irreführung: Wettbewerbszentrale unterbindet Werbung für ein Eiweißpulver mit der Angabe „Rohstoffe aus der Region“ >>

News der Wettbewerbszentrale vom 22.12.2020 // Herkunftsangaben im Brauereiwesen – (…) BIER BAMBERG >>

News der Wettbewerbszentrale vom 23.10.2020 // Wettbewerbszentrale hält die Bezeichnung „Hamburg / St. Pauli / REEPER B“ für ein Craft-Bier, das nicht in Hamburg gebraut wird, für irreführend >>

News der Wettbewerbszentrale vom 29.7.2019 // LG Berlin zur Angabe „PREMIUM FILLER AUS BERLIN“ auf Thomas Henry-Limonaden >>

News der Wettbewerbszentrale vom 19.5.2016 // Geografische Herkunftsbezeichnung – LG Magdeburg zur Werbung mit „Magdeburger Bier“ für ein in Oberfranken gebrautes Bier >>

News der Wettbewerbszentrale vom 18.4.2016 // Bezeichnung eines in Rosenheim gebrauten Bieres als „Chiemseer“ irreführend – Auffassung der Wettbewerbszentrale vom OLG München bestätigt >>

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Lebensmittelbereich >>

M 01 0225/20 

ao/kok

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