Ab dem 13.06.2014 gelten für den Fernabsatz EU-weit einheitliche Regelungen. Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel und digitalen Inhalten finden Sie in den anhängenden Informationspapieren zusammengefasst, welche zum Download bereit stehen.
Die wichtigsten Änderungen für den Handel im Fernabsatz mit Waren einschließlich Onlinehandel sowie digitalen Inhalten im Überblick:
- Allgemeine Änderungen
Künftig dürfen Verbrauchern keine über den Grundtarif hinausgehenden
Telefonkosten für die Klärung von Vertragsangelegenheiten berechnet werden
(kostenlose Kundenhotline).
Nebenleistungen, wie z. B. kostenpflichtige Kreditkarten oder Versicherungen, dürfen nicht im Warenkorb oder im Laufe des Angebotsprozesses als voreingestellte Nebenleistungen (vorangekreuzte Checkbox) erscheinen. - Vorvertragliche Informationspflichten
Künftig müssen Onlinehändler weitere Informationspflichten erfüllen, bevor der Kunde
seine Bestellung aufgibt, z. B. die Angabe der Telefonnummer, ggf. Telefax und E-Mail-Adresse neben der Angabe der Identität des Unternehmers sowie seiner Anschrift.
Bei unbefristeten Verträgen oder einem Abonnement-Vertrag ist der Gesamtpreis anzugeben.
Die Information über das Bestehen der gesetzlichen Mängelhaftungsrechte ist nun als vorvertragliche Informationspflicht zu erfüllen. - Widerrufsrecht
Die umfangreichsten Änderungen gibt es beim Widerrufsrecht. So beträgt z. B. die Widerrufsfrist EU-weit 14 Tage. Die Widerrufsfrist beträgt längstens 14 Tage und 12 Monate, wenn der Unternehmer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert.
Der Widerruf kann auch telefonisch erteilt werden. Ein Rückgaberecht durch bloße Rücksendung der Ware alleine gibt es nicht mehr.
Der Verbraucher trägt künftig die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.
Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht wurden z. B. erweitert um Hygieneartikel.
Für die Ausübung des Widerrufsrechts gibt es ein Muster-Widerrufsformular. - Digitale Inhalte
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 wird es auch in dem Bereich der digitalen Inhalte zahlreiche Neuerungen geben. Erstmals wird das Widerrufsrecht für digitale Inhalte, die nicht auf einem Datenträger bereitgestellt werden, gesetzlich geregelt sein. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist künftig nur bei Einhaltung spezifischer Anforderungen durch den Unternehmer möglich. Zudem wird der Unternehmer neben den allgemeinen Informationspflichten spezielle Informationspflichten erfüllen müssen, die den Verbraucher über Funktionsweise, technische Beschränkungen und Anwendungsmöglichkeiten der digitalen Inhalte aufklären sollen. Die wichtigsten Änderungen für die digitalen Inhalte entnehmen Sie bitte den Informationspapieren zum Download für Mitglieder (Bitte vorher Login-Daten eingeben!) und Download für Nichtmitglieder.
Die oben aufgelisteten Neuerungen und weitere Informationen finden Sie in dem zum Download bereitstehenden Informationspapier der Wettbewerbszentrale.
Für Mitglieder der Wettbewerbszentrale stehen weitere Informationen über die ab dem 13.06.2014 geltenden Gesetzesänderungen und Informationspflichten des Unternehmers unter folgendem Download (Bitte vorher Login-Daten eingeben!) zur Verfügung.
„Sie sind noch nicht Mitglied, Interesse? Schauen Sie bitte hier!“
Weiterführende Hinweise
Links auf die Informationspapiere der Wettbewerbszentrale zu den wichtigsten Neuerungen im Fernabsatz mit Waren, Onlinehandel und Digitalen Inhalten ab 13.06.2014 im Überblick:
Informationspapier Handel mit Waren im Fernabsatz >>
Informationspapier Handel mit Waren im Fernabsatz für Mitglieder mit Login-Daten >>
Informationspapier digitale Inhalte >>
Informationspapier digitale Inhalte für Mitglieder mit Login-Daten >>
Verbraucherrechterichtlinie >>
Leitlinien der Europäische Kommission zur Verbraucherrechterichtlinie – englisch >>
Leitlinien der Europäische Kommission zur Verbraucherrechterichtlinie – deutsch >>
Symbole zur Veranschaulichung der einschlägigen Informationskategorien >>
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