Home News Wettbewerbszentrale setzt Endpreisangabe auf Flugbuchungsportal www.fluege.de durch – OLG Dresden weist Berufung von Unister zurück

Wettbewerbszentrale setzt Endpreisangabe auf Flugbuchungsportal www.fluege.de durch – OLG Dresden weist Berufung von Unister zurück

Mit Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10 (Revision nicht zugelassen) hat das OLG Dresden die Berufung der Unister GmbH gegen eine erstinstanzliche Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung voreingestellt, die der Kunde erst im Wege des „Opt-Out“ ausdrücklich abwählen musste

Mit Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10 (Revision nicht zugelassen) hat das OLG Dresden die Berufung der Unister GmbH gegen eine erstinstanzliche Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter www.fluege.de zurückgewiesen.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine sogenannte „Servicegebühr“ ausgewiesen. Ferner war im Rahmen des Buchungsformulars eine Reiseversicherung als gewünschte Nebenleistung voreingestellt, die der Kunde erst im Wege des „Opt-Out“ ausdrücklich abwählen musste.

Dagegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt, weil die seit November 2008 gültigen EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen (Artikel 23 VO (EG) 1008/2008 – EU-Luftverkehrsdienste-VO) verlangen, dass bei Flugpreisen Endpreise inklusive sämtlicher obligatorischer Kostenpositionen angegeben werden müssen. Nach der gleichen Vorschrift dürfen fakultative Nebenleistungen zur Flugreise, wie zum Beispiel eine Reiseversicherung, nur auf „Opt-In“-Basis dargestellt werden. Dagegen hatte das Unternehmen eingewandt, dass die EU-Vorschriften zur Preiswerbung für Flugreisen nur für Fluggesellschaften, nicht jedoch für Flugbuchungsportale, gelten.

Das OLG Dresden hat nunmehr die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt und wertete sowohl die fehlende Einberechnung der „Servicegebühr“ als auch die Berechnung der Reiseversicherung ohne ausdrückliches „Opt-In“ des Kunden als Verstoß gegen die EU-Verordnung und damit zugleich als Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts (§ 4 Nr. 11 UWG). Unister muss nach dieser Entscheidung nunmehr den gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutz beim Verkauf von Flugreisen ernst nehmen und sein Buchungsportal und das Buchungsformular entsprechend ändern.

„Dieses Urteil schafft Rechtsklarheit“, so RA Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. „Das OLG Dresden betont zu Recht, dass nicht nur Fluggesellschaften, sondern auch Reisevermittler die Vorgaben des EU-Gesetzgebers bei der Preiswerbung für Flugreisen zu beachten haben. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll weder der vom Kunden zu zahlende Endpreis durch die zusätzliche Ausweisung zwingender Kostenpositionen verschleiert werden, noch soll ein „Unterschieben“ gegebenenfalls nicht gewünschter Zusatzleistungen möglich sein. Der Verbraucher soll bei der Buchung von Flugreisen nach dem ausdrücklichen Willen der EU umfassend geschützt werden“, so Schönheit in seiner Bewertung weiter.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Kontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Herr RA Hans-Frieder Schönheit
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg
Telefon: 06172 – 121515
Telefax: 06172 – 84422
E-Mail: schoenheit@wettbewerbszentrale.de

Weiterführende Hinweise

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 21.04.2010 >>

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de