Die Wettbewerbszentrale ist jüngst gegen die irreführende Werbung eines Elektronikkonzerns für kabellose Hifi-Lautsprecher erfolgreich vorgegangen: In der konkreten Internetwerbung war ein Hinweis enthalten, dass zur Bedienung der Lautsprecher eine so genannte App zur Verfügung gestellt werde, mit der es möglich sei, Musik von einem Mobilgerät wie einem Smartphone oder Tablet-PC auf die kabellosen Hifi-Lautsprecher zu streamen. Kunden wurde versprochen, dass diese App sowohl über Google Play als auch über den Apple-Appstore zum Download zur Verfügung gestellt wird.
Tatsächlich wurde Kunden jedoch die im Internet beworbene Applikation nicht mehr zur Verfügung gestellt. Die stattdessen angebotene Ersatzlösung ermöglicht den Kunden das im Internet beworbene Streaming nicht mehr. Ebenso konnte mit der Ersatz-App die Lautstärke nicht mehr verändert werden. Die Wettbewerbszentrale beanstandete daher die auf der Internetseite unverändert fortgesetzte Werbung als irreführend, weil den Kunden die beworbenen Funktionalitäten, insbesondere aber auch die beworbene Applikation tatsächlich nicht zur Verfügung stand.
Der Elektronikkonzern gab unter Inanspruchnahme einer Umstellungsfrist eine Unterlassungserklärung ab, nach der er sich verpflichtet, in Zukunft für den Verkauf der Lautsprecher nicht mehr unter Bezugnahme auf die tatsächlich nicht erhältliche Applikation zu werben (F 5 0128/16).
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pbg
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