Am 18.03.2025 lud die Wettbewerbszentrale zum Online-Seminar „Social Media und Influencer-Marketing“ ein. Die Bedeutung von Influencer-Marketing ist seit Jahren ungebrochen. Viele Unternehmen beauftragen Influencer zur Bewerbung ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Im Seminar beleuchteten Marvin Dinges und Manuela Mülot für die Wettbewerbszentrale die Hintergründe und rechtlichen Grundlagen zum Influencer-Marketing und zeigten anhand von Praxisbeispielen, was bei der Kennzeichnung werblicher Beiträge zu beachten ist. Zur Veranschaulichung zeigten die Referenten sowohl Positiv- als auch Negativbeispiele und gaben Anregungen zur Optimierung.
Das Seminar teilte sich in zwei Schwerpunkte auf: Der Frage nach dem „Ob“ der Kennzeichnung, also der Abgrenzung redaktioneller Beiträge von werblichen Beiträgen, angeschlossen von der Frage nach dem „Wie“ der Kennzeichnung. Die Dezernenten besprachen auch das Thema der Überkennzeichnung von Beiträgen, wenn also „sicherheitshalber“ Postings als Werbung gekennzeichnet werden, bei denen es sich eigentlich nicht um kennzeichnungspflichtige Werbebeiträge handelt. Die Wettbewerbszentrale ist der Auffassung, dass die werbliche Kennzeichnung solcher Beiträge, mit Blick auf das Ziel mehr Transparenz zu schaffen, nicht im Interesse der Marktakteure sein kann.
Das Seminar endete mit einem Ausblick. Kommunikationsformen und Medien stehen im stetigen Wandel. Wie sich die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Rechtsprechung entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Die Balance zwischen adäquater Kennzeichnung und Überkennzeichnung wird sicherlich auch in Zukunft eine zentrale Rolle beim Influencer-Marketing spielen.
Weiterführende Informationen
Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnung werblicher Posts auf Instagram und Co >>
mfm
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