Am 14. Dezember 2020 hat die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ bei der IHK Lüneburg gehalten. Die Veranstaltung diente unter anderem der Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler, die seit 2018 besteht (§ 34c Abs. 2a GewO).
Das 4-stündige Online-Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und hatte zum Ziel, Immobilienmakler für die wichtigsten Werbevorschriften zu sensibilisieren. Erläutert wurden immobilienrelevante Themen wie das Bestellerprinzip einschließlich weiterer Besonderheiten bei der Preiswerbung, das Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz, Informationspflichten nach dem GEG (vormals EnEV) und zur Verbraucherstreitschlichtung. Die wichtigsten Vorschriften, die bei der Kundenakquise zu beachten sind, standen ebenfalls im Fokus des Seminars, wie auch weitere einzelne Normen aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sämtliche Themen wurden anhand von zahlreichen Werbebeispielen aus der Praxis der Wettbewerbszentrale anschaulich dargestellt. Darüber hinaus wurden Praxistipps gegeben, wie ein Unternehmer mit einer Abmahnung umgehen sollte und was bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung zu beachten ist.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Immobilienwirtschaft >>
Zum Jahresbericht 2019, „Kapitel Immobilienwirtschaft“ >>
Zum Seminarangebot der Wettbewerbszentrale >>
jb
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