Die Wettbewerbszentrale hatte mit News vom 30.11.2012 >> berichtet, dass das OLG Karlsruhe einem Hersteller von Frischkäse untersagt hat, seine Produkte in einer Verpackung anzubieten, die eine größere Füllmenge als tatsächlich vorhanden vortäuscht.
Das Unternehmen hatte gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Der BGH hat diese mit Beschluss vom 15.08.2013, Az. I ZR 234/12 zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des OLG Karlsruhe jetzt rechtskräftig.
Az. F 4 0613/11
ad
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Frankfurt zu gleichbleibenden Preisen nach Ende der „Black Friday Woche“
-
OLG Hamburg: Pflicht zur vollständigen Zahlung des Reisepreises 48 Tage vor Reisebeginn benachteiligt Verbraucher
-
LG Amberg: Werbung mit moosverdrängender Wirkung eines Rasendüngers irreführend
-
LG Berlin II untersagt irreführende Werbung von Stromanbieter
-
Wettbewerbszentrale beanstandet von Plattform eingestellte, unzutreffende Profilinhalte