Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) beschlossen. Dies hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Pressemitteilung vom 8. Februar 2017 mitgeteilt. Die Wettbewerbszentrale hatte jüngst über den Regierungsentwurf und die Hintergründe der geplanten gesetzlichen Regelung bereits berichtet (siehe News vom 02.02.2017 >>).
Der von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzesentwurf sieht u. a. in dem neu geschaffenen Paragrafen 270 a BGB-E vor, dass Onlinehändler ebenso wie stationäre Händler keine gesonderten Entgelte mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen dürfen. Durch die neue Regelung sollen Zahlungen im Internet noch sicherer und günstiger für den Verbraucher werden, weil diese nicht mehr durch zusätzliche Entgelte belastet und in die Irre geführt werden können. Ebenso vorgesehen ist, dass der Verbraucher im Bereich von Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen (z. B. bei Fehlüberweisungen, unberechtigten Lastschriften oder nicht autorisierten Zahlungen o.ä.) mehr Rechte erhält und seine Haftung verringert wird (F 5 0489/16).
Weiterführende Informationen
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 8. Februar 2017 >>
pbg
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