Home News Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein

Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen – Preisangaben müssen leicht erkennbar sein

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) ist jüngst erfolgreich gegen Anbieter von vermeintlich kostenlosen Leistungen gerichtlich vorgegangen:

Die Unternehmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd., beide in Großbritannien ansässig, wurden auf Antrag des DSW von dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 35/07 und 3-08 O 36/07) verurteilt. Den Unternehmen ist es nach den Urteilen vom 5.9.2007, deren Urteilsgründe nun vorliegen, untersagt,

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) ist jüngst erfolgreich gegen Anbieter von vermeintlich kostenlosen Leistungen gerichtlich vorgegangen:

Die Unternehmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd., beide in Großbritannien ansässig, wurden auf Antrag des DSW von dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 35/07 und 3-08 O 36/07) verurteilt. Den Unternehmen ist es nach den Urteilen vom 5.9.2007, deren Urteilsgründe nun vorliegen, untersagt, Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern im Internet unter Angabe von Preisen anzubieten, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist. Des Weiteren dürfen die Unternehmen verschiedene Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden – so beispielsweise:

„Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig.“, wenn die Zahlung von dem Verbraucher für einen Zeitraum von 3 bzw. 12 Monaten im Voraus zu leisten ist. Gegen die Entscheidungen wurde jeweils Berufung seitens der Beklagten eingelegt.

Die Unternehmen hatten seinerzeit auf zahlreichen Internetseiten, z. B.:
• www.routenplaner-server.com,
• www.kochrezepte-server.com,
• www.grafik-archiv.com,
• www.genealogie.de

Leistungen angeboten, die nicht als kostenpflichtig erkennbar waren.

„Mit den Urteilen werden die derart undurchsichtigen Angebote zugunsten des seriösen Onlinehandels und verunsicherter Internetnutzer unterbunden.“, stellt Rechtsanwalt Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW, fest. „Wir sind davon überzeugt, dass die Entscheidungen Bestand haben werden.“, so Solf weiter.

Bereits im Mai dieses Jahres hat die Wettbewerbszentrale, der Schwesterverband des DSW, ein Beispiel gebendes Urteil erwirkt: Auf Antrag der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft hatte das Landgericht Darmstadt die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 24.000,– € verurteilt (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06). Ferner hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 15.06.2007 (Az. 96 O 21/07 – nicht rechtskräftig) die Internetservice AG mit Sitz in der Schweiz zur Unterlassung verurteilt. Die Gegenseite hat Berufung hiergegen eingelegt. Weitere Verfahren gegen Anbieter von Kostenfallen sind noch nicht abgeschlossen ( vgl. Hintergrundpapier).

DSW und Wettbewerbszentrale halten weiterhin die Aufklärung und Mitwirkung der Öffentlichkeit für unabdingbar, um nachhaltig gegen Anbieter von vermeintlich kostenlosen Angeboten vorgehen zu können. Werden Beschwerden zu dieser Thematik eingereicht, ist die Mithilfe der Beschwerdeführer erforderlich. Wie diese im Idealfall aussehen sollte, ergibt sich aus dem Merkblatt „Beschwerden über vermeintlich kostenlose Angebote im Internet“.

Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität ist eine Selbsthilfeorganisation der Deutschen Wirtschaft. Ziel des Vereins ist die Bekämpfung bewusst unlauterer Geschäftspraktiken, angefangen bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bis zu strafbarer Werbung und Betrugsfällen. Die Mitglieder des DSW, Kammern sowie branchenspezifische und –übergreifende Verbände sowie namhafte Unternehmen, setzen durch ihre Mitgliedschaft ein Zeichen dahingehend, dass unseriöse Vorgehensweisen von der deutschen Wirtschaft nicht toleriert werden. Die Tätigkeit des DSW erstreckt sich gleichermaßen auf Rechtsverfolgung wie auf Prävention – dies durch Aufklärung über aktuelle „Maschen“ sowie Informationsvermittlung zu „Schwarzen Schafen“ im Wirtschaftsleben.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

Kontakt:

Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V.
Dipl.-Wirtschaftsjur. (FH) Stephan Andreas
Telefon: 06172/ 121534
Fax: 06172/ 84422
E-Mail: presse@wettbewerbszentrale.de

Weiterführende Informationen:

Hintergrundpapier Update 01.02.2008 >>

Hintergrundpapier Update 31.10.2007 >>

Merkblatt „Beschwerden über vermeintlich kostenlose Angebote im Internet“ >>

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 24.05.2007 „Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Kostenfallen im Internet“

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de