Home News Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Kostenfallen im Internet – Gebrüder Schmidtlein GbR vom Landgericht Darmstadt zu Vertragsstrafe verurteilt / Weitere Unterlassungsklagen von Wettbewerbszentrale eingereicht

Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Kostenfallen im Internet – Gebrüder Schmidtlein GbR vom Landgericht Darmstadt zu Vertragsstrafe verurteilt / Weitere Unterlassungsklagen von Wettbewerbszentrale eingereicht

Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die Wettbewerbszentrale jüngst ein beispielgebendes Urteil, das den seriösen Online-Handel stärkt. Auf Antrag der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft hat das Landgericht Darmstadt die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000,– € verurteilt (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06 – nicht rechtskräftig).

Wegen irreführender Angebote im Internet erwirkte die Wettbewerbszentrale jüngst ein beispielgebendes Urteil, das den seriösen Online-Handel stärkt. Auf Antrag der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft hat das Landgericht Darmstadt die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 24.000,– € verurteilt (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06 – nicht rechtskräftig).

Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten (z. B. www.sms-heute.de, www.klingeltoene-heute.de, www.wohnen-heute.de) Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen Wettbewerbsverstößen und Abgabe einer Unterlassungserklärung mit drohender Vertragsstrafe von 2.000,– € je Verstoß war das Unternehmen wiederholt mit derart unlauteren Angeboten aktiv, so dass die Wettbewerbszentrale erfolgreich die Zahlungsklage erhoben hat.

„Durch derartige undurchsichtige Angebote besteht die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt wird“, so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. „Das bewirkt eine Verschiebung des Wettbewerbs zu Lasten der seriösen Anbieter.“

Gegen vier weitere Unternehmen hat die Wettbewerbszentrale aufgrund ähnlicher Sachverhalte von intransparenter und irreführender Werbung Klage eingereicht:

  • Internetservice AG, Rotkreuz, Schweiz (www.lebensprognose.com),
  • VitaActive Ltd., Großbritannien (www.lebenserwartung.de, www.iq-fight.de)
  • Genealogie Ltd., Großbritannien (www.genealogie.de)
  • Netcontent Ltd., Großbritannien (www.routenplaner-server.com, www.kochrezepte-server.com, www.grafik-archiv.com etc.).

Auch bei diesen Anbietern sei für den Nutzer nicht ohne Weiteres ersichtlich, dass es sich um kostenpflichtige Leistungen handle.

Erforderlich sei neben dem strikten Vorgehen der Selbstkontrolle der Wirtschaft gegen wettbewerbswidrige Angebote parallel aber auch eine Aufklärung der Internetnutzer, um diese weiter zu sensibilisieren, erklärte Münker.

Zweifelhafte Angebote können unter Vorlage entsprechender Dokumentation der Wettbewerbszentrale zur Prüfung vorgelegt werden.

Medienkontakt:
Wettbewerbszentrale
RAin Ulrike Blum
Koordination Pressearbeit
Telefon: 06172/ 121540
Fax: 06172/ 84422
E-Mail: presse@wettbewerbszentrale.de

Weiterführende Informationen:

Hintergrundpapier „Beispiele: Kostenfallen im Internet“ – Update 04.09.2007 >>

Hintergrundpapier „Beispiele: Kostenfallen im Internet“ – Update 07.08.2007 >>

Hintergrundpapier „Beispiele: Kostenfallen im Internet“ – Update 11.07.2007 >>

Hintergrundpapier „Beispiele: Kostenfallen im Internet“ >>

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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