Nachdem der Bundestag am 01.06.2017 die Abschaffung gesonderter Entgelte für unbare Zahlungsmöglichkeiten wie Kartenzahlung, Überweisungen oder Lastschriften beschlossen hatte, hat heute auch der Bundesrat den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) gebilligt. Damit soll eine vollständige Harmonisierung im Bereich von unbaren Zahlungen im EU-Binnenmarkt erreicht werden. Die Wettbewerbszentrale hatte über den Gesetzesentwurf und die Hintergründe der geplanten gesetzlichen Regelung bereits berichtet (siehe News vom 02.02.2017 >> und News vom 09.02.2017 >>).
Das Gesetz, das nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden muss, sieht u. a. in dem neu geschaffenen Paragrafen 270 a BGB vor, dass für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften keine gesonderten Entgelte mehr verlangt werden dürfen. Durch die neue Regelung sollen Zahlungen im Internet noch sicherer und günstiger für den Verbraucher werden, weil diese nicht mehr durch zusätzliche Entgelte belastet werden. Außerdem ist vorgesehen, dass der Verbraucher im Bereich von Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen (z. B. bei Fehlüberweisungen, unberechtigten Lastschriften oder nicht autorisierten Zahlungen o.ä.) mehr Rechte erhält und seine Haftung verringert wird (F 5 0489/16, pbg).
Im Hinblick auf den Wegfall der gesonderten Entgelte bei unbaren Zahlungen soll das Gesetz am 13. Januar 2018 in Kraft treten.
Weiterführende Informationen
ug
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