Die Wettbewerbszentrale ist gegen ein Unternehmen vorgegangen, das sich fälschlich als „Geprüfter Digital Services Act (DSA) Trusted Flagger“ bezeichnet hatte. Das Unternehmen will für Dritte gegen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen und hatte auf seiner Website mit der Bezeichnung geworben. Das Unternehmen war allerdings nicht von der zuständigen Bundesnetzagentur (BNetzA) entsprechend zertifiziert worden.
Vertrauenswürdige Hinweisgeber
Ein „Trusted Flagger“ ist eine Institution, die von der zuständigen Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats als „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ anerkannt wird. In Deutschland verleiht die BNetzA diesen Status nach umfangreicher Antragstellung und Prüfung. Grundlage ist Art. 22 Digital Services Act (DSA). Nach dem DSA müssen Hostingdiensteanbieter wie Online-Plattformen Beschwerdemöglichkeiten einrichten, damit rechtswidrige Inhalte schnell erkannt und beseitigt werden können. Sofern solche Meldungen von „Trusted Flaggern“ stammen, sind Online-Plattformen nach Art. 22 DSA verpflichtet, die Meldungen vorrangig zu behandeln und unverzüglich bearbeiten.
Die Wettbewerbszentrale argumentiert, dass die unberechtigte Nutzung des Titels „Trusted Flagger“ eine Irreführung nach dem UWG darstelle. Die Kundschaft verbinde damit die Vorstellung, dass Beschwerden schneller und effizienter zum Erfolg führen und eine besondere Sachkompetenz im Unternehmen vorliege. Dementsprechend problematisch sei es, den falschen Eindruck zu erwecken, als „Trusted Flagger“ anerkannt zu sein.
Liste der EU-Kommission
Aktuell sind europaweit erst drei Organisationen als „Trusted Flagger“ bekannt – darunter zum Beispiel der österreichische Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb. Eine Liste der aktuell anerkannten Organisationen führt die EU-Kommission.
Das Unternehmen hat sich mittlerweile zur Unterlassung verpflichtet und die entsprechende Aussage auf seiner Webseite entfernt.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich E-Commerce >>
News der Wettbewerbszentrale vom 27.5.2024 // Wettbewerbszentrale klagt gegen TEMU >>
News der Wettbewerbszentrale vom 8.4.2024 // Wettbewerbszentrale klagt gegen Etsy >>
B 01 0184/24
kok/jb
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Frankfurt a. M. untersagt „Anti-Kater“-Werbung für Mineralstofftabletten
-
Rückblick: Konferenz „Wettbewerb, Nachhaltigkeit & Recht“
-
Rückblick: „Jura in der Praxis“ der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
-
Rückblick: Internationaler Kongress der Liga in London
-
Landgericht Mainz zur Assoziation von „After Party Shots“ mit einem Alkoholkater