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Wettbewerbszentrale klagt gegen TEMU

Die Wettbewerbszentrale geht vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M. gegen die irische Plattform TEMU (Whaleco Technology Limited) vor. Sie hat das Unternehmen wegen verschiedener Verstöße gegen Transparenzpflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen. So musste die Wettbewerbszentrale feststellen, dass TEMU bei bestimmten Profilen keine Kontaktinformationen für Verkäufer bereithält. Bei anderen Profilen sind die Informationen unvollständig und schwer zu finden.

Zweite Klage nach Digital Services Act

Aus Art. 30 der Verordnung (EU) 2065/2022 (sog. Digital Services Act – kurz DSA) folgt, dass B2C-Online-Plattformen bestimmte impressumsartige Informationen wie Adress- und Kontaktdaten über den Verkäufer liefern müssen. Für die Kundschaft ist dies aus Sicht der Wettbewerbszentrale äußerst wichtig. Denn die Informationen dienen dazu, dass die Kundschaft alle Verkäufer nachverfolgen und bei etwaigen Rechtsverstößen in Anspruch nehmen kann. 

Außerdem bemängelte die Wettbewerbszentrale, dass die Vermittlungsplattform TEMU keine Informationen dazu bereitstellte, ob es sich bei dem Anbieter der jeweiligen Waren nach dessen Eigenerklärung um einen Unternehmer handelt. Diese Infopflicht folgt aus § 5b Abs. 1 Nr. 6 UWG. Sie dient dazu, dass Verbraucher vor einem Einkauf über einen Online-Marktplatz erkennen können, ob sie gegenüber ihrem Verkäufer die im EU-Verbraucherschutz vorgesehenen Rechte wie bspw. das Widerrufsrecht haben. Rechte wie das Widerrufsrecht gelten nur gegenüber Unternehmern. 

Das Verfahren ist nach der im April eingereichten Klage gegen Etsy bereits das zweite Klageverfahren der Wettbewerbszentrale wegen der neuen Vorschriften des DSA.

Unlauterer Wettbewerbsvorteil

„Nach dem DSA gelten für Plattformen wichtige Transparenzpflichten. Wir setzen uns vor Gericht dafür ein, dass auch irische Plattformen wie TEMU diese Pflichten einhalten. Das ist im Interesse der rechtstreuen Plattformen und der Allgemeinheit. Plattformen, die diese Pflichten nicht umsetzen, verschaffen sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil“, so Kai-Oliver Kruske, Jurist bei der Wettbewerbszentrale. 

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 8.4.2024 // Wettbewerbszentrale klagt gegen Etsy >>

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich E-Commerce >>

kok

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