Das Bundesministerium der Justiz hat in diesen Tagen angekündigt, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vorzulegen.
Das Maßnahmenpaket von Bundesjustizministerin Zypries sieht folgende Neuerungen vor:
- Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung (§ 7 Abs. 2 UWG) sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
- Es soll ein Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen im Telekommunikationsgesetz (TKG) etabliert werden, damit die Identität des Anrufers erkennbar wird. Ein Verstoß gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung soll ebenfalls Bußgeld bewehrt sein.
- Das Widerrufsrecht im Fernabsatz soll ausgeweitet werden:
Künftig sollen auch Abonnementverträge über Zeitungen, Zeitschriften u. ä. sowie Lotterie- und Wettdienstleistungsverträge widerrufen werden können, wenn diese telefonisch vereinbart wurden. Bislang sind gerade diese Vertragstypen ausdrücklich von dem Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312d Abs. 4 BGB). - Es soll eine gesetzliche Klarstellung dahingehend erfolgen, dass Werbeanrufe nur dann zulässig sind, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
Ministerin Zypries betonte ausdrücklich die Bedeutung der Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Information der Öffentlichkeit hinsichtlich der Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung. Letztlich seien es allein die Angerufenen, die über den Sachverhalt Auskunft geben und die erforderlichen Nachweise liefern könnten, damit unerlaubte Telefonwerbung wirksam geahndet werden könne.
Auch die Wettbewerbszentrale hat in der Diskussion über die wirksame Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung immer wieder hervorgehoben, wie wichtig die Information der Öffentlichkeit über die Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung ist.
Die Wettbewerbszentrale hat bereits etliche Erfolge im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung erzielt: Zivilgerichte haben zahlreichen Unternehmen die unerlaubte Telefonwerbung untersagt und auch bereits empfindliche Ordnungsgelder verhängt.
Um einen Überblick über die benötigten Informationen zur Verfolgung derartiger Anrufe zu geben, hat die Wettbewerbszentrale ein Merkblatt erstellt, welches hier kostenlos zum Download bereitgestellt wird.
Quelle und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 12.09.2007 >>
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