Home News Landgericht Düsseldorf verurteilt Tele2 zu 100.000 € Strafe – Wettbewerbszentrale erneut erfolgreich gegen unzulässige Telefonwerbung

Landgericht Düsseldorf verurteilt Tele2 zu 100.000 € Strafe – Wettbewerbszentrale erneut erfolgreich gegen unzulässige Telefonwerbung

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf gegen das Telekommunikationsunternehmen Tele2 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,– € verhängt (Beschluss v. 29.06.2007, Az. 38.O.188/04 – nicht rechtskräftig).

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf gegen das Telekommunikationsunternehmen Tele2 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,– € verhängt (Beschluss v. 29.06.2007, Az. 38 O 188/04 – nicht rechtskräftig).

Zuvor war das Unternehmen vom gleichen Gericht verurteilt worden, unaufgeforderte Anrufe bei Verbrauchern zu unterlassen. Gleichwohl gingen bei der Wettbewerbszentrale weiterhin Beschwerden wegen Telefonwerbung von Tele2 ein, so dass das Gericht nunmehr eine hohe Strafe verhängt hat. Es lastet Tele2 schuldhaftes Verhalten an und führt in seiner Entscheidung wörtlich aus: „Sie [Anm.: die Schuldnerin Tele2] hält es nach wie vor nicht für erforderlich, die Organisationsstruktur ihrer Werbemaßnahmen grundsätzlich so zu ändern, dass wettbewerbsrechtliche Verstöße nur ausnahmsweise erfolgen. Unter diesen Umständen ist im Hinblick auf das massive Vorgehen ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 € als gerade noch ausreichend anzusehen.“

In einem anderen Verfahren, welches nicht von der Wettbewerbszentrale betrieben wurde, ist Tele2 laut Presseberichten kürzlich ebenfalls zu einem Ordnungsgeld von 100.000 € verurteilt worden.

Mit Blick auf die politische Debatte um die Einführung eines Bußgeldtatbestandes erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg: „Die Beschlüsse zeigen, dass die Zivilgerichte das Problem sehr ernst nehmen und heute schon in der Lage sind, drastische Geldstrafen zu verhängen.“ Allerdings gebe es in anderen Fällen der Telefonwerbung weitere Probleme und Fragen in technischer Hinsicht, insbesondere bei der Feststellung der Täter. Hier stehe die Wettbewerbszentrale als Sachverständiger in ausführlichem Dialog mit den zuständigen Ministerien, um zu sachgerechten Lösungen beizutragen.

Medienkontakt:
Wettbewerbszentrale
RAin Dr. Nicole Gottzmann
Telefon: 06172 – 121537
Fax: 06172 – 84422
E-Mail: gottzmann@wettbewerbszentrale.de

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale „Mehrere Gerichte untersagen unzulässige Telefonwerbung“ vom 23.04.2007 >>

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale „Tele2 gibt sich vor Gericht geschlagen“ vom 19.04.2006 >>

Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zu den Forderungen nach schärferen Sanktionen bei der Telefonwerbung >>

Informationen des Bundesministeriums der Justiz zur unerwünschten Telefonwerbung >>

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de