Home News Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen – Neue Regelungen treten morgen in Kraft

Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen – Neue Regelungen treten morgen in Kraft

Am heutigen Tag wurde das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 8 vom 23.02.2016, S. 233 ff.).

Nach dem Gesetz können Verbände und Kammern bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, die

Am heutigen Tag wurde das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 8 vom 23.02.2016, S. 233 ff.).

Nach dem Gesetz können Verbände und Kammern bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, die die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken regeln, Klage erheben ( siehe hierzu bereits die News vom 01.02.2016 >>).

Die das Verbandsklagerecht betreffenden Änderungen werden am morgigen Tag in Kraft treten.

Weiterführende Informationen:

News der Wettbewerbszentrale vom 01.02.2016 // Bundesrat billigt Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen >>

News der Wettbewerbszentrale vom 18.12.2015 // Bundestag beschließt Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen >>

04.02.2015 // Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert >>

ug (jok)

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