Home News SEPA-Beschwerdestelle hat Arbeit aufgenommen: Wettbewerbszentrale geht gegen IBAN-Diskriminierung im Bereich der Versicherungsbranche vor

SEPA-Beschwerdestelle hat Arbeit aufgenommen: Wettbewerbszentrale geht gegen IBAN-Diskriminierung im Bereich der Versicherungsbranche vor

Die von der Wettbewerbszentrale eingerichtete SEPA-Beschwerdestelle >> hat ihre Arbeit aufgenommen. Dort haben Unternehmer und Verbraucher die Möglichkeit, Fälle von SEPA-Diskriminierung direkt an die Wettbewerbszentrale zu melden. Seit der Einrichtung der Beschwerdestelle Ende Mai 2017 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb Eingaben gegen Banken, Versicherungen und Verlage erhalten. Sie hat entsprechende Verstöße bestandet, die bereits durch Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen ausgeräumt wurden.

Die von der Wettbewerbszentrale eingerichtete SEPA-Beschwerdestelle >> hat ihre Arbeit aufgenommen. Dort haben Unternehmer und Verbraucher die Möglichkeit, Fälle von SEPA-Diskriminierung direkt an die Wettbewerbszentrale zu melden. Seit der Einrichtung der Beschwerdestelle Ende Mai 2017 hat die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb Eingaben gegen Banken, Versicherungen und Verlage erhalten. Sie hat entsprechende Verstöße bestandet, die bereits durch Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen ausgeräumt wurden.

Überprüfung im Bereich Versicherungen
Im Bereich der Versicherungsunternehmen leitete die Wettbewerbszentrale auf Grund der eingegangenen Beschwerden eine weitergehende Überprüfung ein: Bei 30 insoweit kontrollierten Versicherungen stellte sie in neun Fällen fest, dass die Vorgaben der europäischen SEPA-Verordnung nicht eingehalten wurden. In fünf Fällen gaben die Versicherungen bereits strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. In allen anderen Fällen wurde deren Abgabe bereits angekündigt.

„Das schnelle und effektive Vorgehen der Wettbewerbszentrale in enger Zusammenarbeit mit der Bundesbank und der BaFin zeigt, dass das privatrechtliche System der Selbstkontrolle auf Basis der bestehenden Regelungen gut funktioniert.“, kommentiert Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, bei der Wettbewerbszentrale zuständig für den Bereich des Finanzmarktes, diese Entwicklung. „Die Wirtschaftsunternehmen und ihre Verbände sind in der Lage, ohne neue Rechtsregeln und Behörden derartige Probleme schnell und unbürokratisch zu lösen.“, erklärt Breun-Goerke weiter.

Die europäische SEPA-Verordnung
Nach der europäischen SEPA-Verordnung müssen alle Zahlungsempfänger (Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts u.a.), die Lastschriften zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, ihren Kunden ermöglichen, den Einzug aus allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den Teilnehmern des SEPA Raumes durchführen zu lassen.

Die Wettbewerbszentrale hatte nach Erhalt erster Beschwerden auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle >> eingerichtet. Diese bietet Unternehmern und Verbrauchern die Möglichkeit, sich über Fälle von SEPA-Diskriminierungen direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

Pressekontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172-121518
E-Mail: breun-goerke@wettbewerbszentrale.de

Weiterführende Informationen

Presseinformation der Wettbewerbszentrale vom 25.04.2017 // Bezahlen im Online Handel – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Onlinehändlern gegen die „SEPA-Verordnung“ >>

Hintergrundinformation zum Bezahlen im Onlinehandel >>
Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 30.05.2017 // SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet >>

Externe Links:
Informationen der BaFin >>

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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