Home News SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Energieversorgern gegen die „SEPA-Verordnung“ – SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.

Überprüfung von 50 Energieversorgern ergibt in 17 Fällen Verstöße gegen SEPA-VO

Die Selbstkontrollinstitution der Deutschen Wirtschaft hatte Anfang Mai 2017 im Bereich der Energie- und Versorgungswirtschaft in 50 Fällen angebotene Zahlungsmodalitäten im Hinblick auf die Einhaltung der SEPA-Verordnung geprüft. In diese nicht repräsentative Beobachtung wurden öffentliche und private Anbieter verschiedenster Größenordnungen sowie aus unterschiedlichen Regionen einbezogen.

Hintergrund dieser Maßnahme der Wettbewerbszentrale war die bereits im April 2017 im Bereich des Onlinehandels aufgrund von Beschwerden eingeleitete Überprüfung der Akzeptanz von Lastschriftzahlungen von ausländischen Konten (vgl. Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 25.04.2017 >>). Einem späteren Pressebericht zur Folge hat das Europäische Verbraucherzentrum über eine Reihe von SEPA-Beschwerden u. a. im Bereich von Energieversorgern berichtet. Gleichzeitig wurde – von anderer Seite – eine „behördliche Überwachung“ in Bezug auf die Einhaltung der betreffenden Vorschrift gefordert. Daraufhin hat die Wettbewerbszentrale eine weitere Überprüfung zur Anwendung der SEPA-Regelung im Energieversorgerbereich durchgeführt.

Unternehmen verpflichten sich nach Beanstandungen außergerichtlich zur Unterlassung

In 13 bereits abgeschlossenen Fällen gaben die Unternehmen außergerichtlich strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab und verpflichteten sich – teilweise unter Einräumung von Umstellungsfristen – in Zukunft beim Angebot des Bezugs von Energie den Einzug von Forderungen per Lastschrift aus allen dem SEPA-Raum angeschlossenen Staaten der Europäischen Union zuzulassen.

„Das schnelle und effiziente Vorgehen der Wettbewerbszentrale ist ein Beleg dafür, dass es einer zusätzlichen ‚behördlichen Überwachung‘ nicht bedarf.“, kommentiert Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und zuständig für den Bereich Finanzmarkt, das Ergebnis des Vorgehens der Wettbewerbszentrale. „Mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher derartige Praktiken effektiv und wirksam unterbunden werden. Die entsprechend klagebefugten Organisationen müssen von diesem Instrumentarium nur Gebrauch machen.“, so Breun-Goerke weiter.

SEPA-Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale hat auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle >> eingerichtet. Diese bietet Unternehmern und Verbrauchern die Möglichkeit, sich über Fälle von SEPA-Diskriminierungen direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

Pressekontakt:

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172-121518
E-Mail: breun-goerke@wettbewerbszentrale.de

Weiterführende Informationen

Presseinformation der Wettbewerbszentrale vom 25.04.2017 // Bezahlen im Online Handel – Wettbewerbszentrale unterbindet Verstöße von Onlinehändlern gegen die „SEPA-Verordnung“ >>

Hintergrundinformation zum Bezahlen im Onlinehandel >>

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
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