Home News Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Vertriebspraktiken von FlexFon vor

Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen Vertriebspraktiken von FlexFon vor

Die Wettbewerbszentrale hat gegen den Berliner Telekommunikationsdienstleister FlexFon vor dem Landgericht Berlin (Az. 15 O 537/06) eine Unterlassungsverpflichtung erwirkt. Darin verpflichtet sich FlexFon, gegenüber Telefonkunden keine Umstellung von Telekommunikationsdienstleistungen auf das FlexFon-Angebot ohne ausdrücklichen Auftrag oder Einverständnis des Kunden vorzunehmen.

Die Wettbewerbszentrale hat gegen den Berliner Telekommunikationsdienstleister FlexFon vor dem Landgericht Berlin (Az. 15 O 537/06) eine Unterlassungsverpflichtung erwirkt. Darin verpflichtet sich FlexFon, gegenüber Telefonkunden keine Umstellung von Telekommunikationsdienstleistungen auf das FlexFon-Angebot ohne ausdrücklichen Auftrag oder Einverständnis des Kunden vorzunehmen.

Hintergrund waren zahlreiche Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale, wonach FlexFon (ein Reseller der Colt Telecom GmbH – siehe Pressemitteilung vom 15.11.2006) die betroffenen Telefonkunden angerufen hatte – unter dem Vorwand, dass sie ein „Preselection-Angebot“ gewonnen hätten. Kurze Zeit später erhielten Kunden eine „Auftragsbestätigung“ von FlexFon, worin die Umstellung des Telefonanschlusses auf das FlexFon-Angebot mitgeteilt wurde. Ein Kundenauftrag oder Einverständnis für diese Umstellung lag jedoch nicht vor (sog. „Slamming“).

„Durch derartige Vertriebspraktiken werden nicht nur Telefonkunden geschädigt, sondern auch der Wettbewerb insgesamt mit unlauteren Mitteln beeinträchtigt“, so Rechtsanwalt Boris Schmidt, Wettbewerbszentrale, Büro Essen. Die Wettbewerbszentrale schreite hier konsequent ein, um den fairen Wettbewerb zugunsten sämtlicher Marktbeteiligter wiederherzustellen.

Die Unterlassungsverpflichtung von FlexFon ist mit einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung bewehrt. Betroffenen Telefonnutzern wird angeraten, unerbetene „Aufträge“ sofort zu widerrufen, den bisherigen Anbieter zu informieren und etwaige weitere Vorfälle nach dem 01.01.2007 der Wettbewerbszentrale anzuzeigen.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Boris Schmidt
Leiter des Branchenbereichs „Telekommunikation“
Wettbewerbszentrale
Telefon: 0201 – 228994
E-Mail: schmidt@wettbewerbszentrale.de

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Weiterführende Links zu diesem Thema

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 15.11.2006: „Wettbewerbszentrale klagt gegen Colt Telecom“

Information der Wettbewerbszentrale: Kurzüberblick über die wettbewerbsrechtlichen Probleme in der Telekommunikationsbranche

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de