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Wettbewerbszentrale klagt gegen Colt Telecom

Die Wettbewerbszentrale hat Klage erhoben gegen Colt Telecom GmbH, einem der führenden Wettbewerber im Telekommunikationsmarkt, wegen Duldung von unzulässigen Umstellungen der Voreinstellung von Telefonanschlüssen (so genanntes Slamming).

Die Wettbewerbszentrale hat Klage erhoben gegen Colt Telecom GmbH, einem der führenden Wettbewerber im Telekommunikationsmarkt, wegen Duldung von unzulässigen Umstellungen der Voreinstellung von Telefonanschlüssen (so genanntes Slamming).

Vorausgegangen waren zahlreiche Beschwerden von Gewerbetreibenden und Verbrauchern, deren Telefonanschlüsse auf Colt Telecom als Verbindungsnetzbetreiber umgestellt worden sind, obwohl die Inhaber der betroffenen Anschlüsse einen solchen Auftrag nicht erteilt hatten. Dabei wurden die Beschwerdeführer zuvor von unterschiedlichen Handelsvertretern, welche eigene Produkte auf Basis der Produkte der Colt Telecom vertreiben (so genannte Reseller) unaufgefordert per Telefon angesprochen. Statt des angekündigten Informationsmaterials erhielten dann die Beschwerdeführer eine „Auftragsbestätigung“ übersandt, mit der die Umstellung „auf Verbindungsnetzbetreiber Colt Telecom GmbH“ mitgeteilt wurde. Umstellungen erfolgten auch ohne jegliche vorherige Kontaktaufnahme, teilweise sogar mehrfach hintereinander.

Diese Vertriebspraktiken der Reseller sind nach Auffassung der Wettbewerbszentrale grob wettbewerbswidrig. Der Colt Telecom wird vorgeworfen, diese Verstöße ihrer Absatzorganisation zu dulden und dies insbesondere nicht durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. „Die Colt Telecom profitiert von diesen Vertriebspraktiken der Reseller und ist nach unserer Auffassung deshalb als Nutznießer wettbewerbsrechtlich verantwortlich.“ erklärte Rechtsanwalt Boris Schmidt, Leiter des Branchenbereichs „Telekommunikation“ bei der Wettbewerbszentrale. Die unaufgeforderte Umstellung von Telefonanschlüssen stelle für die Betroffenen nicht nur erheblichen Ärger und Aufwand dar, sondern verzerre den Wettbewerb auch massiv zu Lasten der bisherigen Verbindungsnetzbetreiber, da die Telefonate ab der Umstellung dann über die Colt Telecom als Verbindungsnetzbetreiber laufen.

Weitere Informationen erhalten bei:
Herrn Rechtsanwalt Boris Schmidt
E-Mail: schmidt@wettbewerbszentrale.de

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