Am 10.03.2017 hat der Bundesrat der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Reifenkennzeichnungsverordnung zugestimmt. Bereits seit dem 01.11.2012 müssen im Handel fast alle Reifen für vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung mit dem europäischen Reifenlabel gekennzeichnet werden (EG-Verordnung Nr. 1222/2009).
Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass über die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Eigenschaften der Reifen in transparenter Weise informiert wird. In der Verordnung sind Vorgaben enthalten, die zur Durchführung und Überwachung der Kennzeichnungs- und Informationspflichten in Bezug auf wesentlichen ökologischen und sicherheitsrelevante Produkteigenschaften gelten. Diese Vorgaben treffen Reifenhändler und Reifenlieferanten.
Mit der nationalen Verordnung kann nun die Einhaltung der Regelungen der europäischen Verordnung durch die zuständigen Landesbehörden überwacht und bei Verstößen mit einer Geldbuße geahndet werden. Daneben muss auch weiter mit der zivilrechtlichen Rechtsverfolgung bei Verstößen gegen die Kennzeichnungsverordnung gerechnet werden. Das heißt bei falschen oder fehlenden Angaben besteht die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung mit den üblichen Folgen: Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis hin zur Unterlassungsklage.
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ao
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