Die Wettbewerbszentrale hat in den letzten Tagen mehrere private Versicherungen abgemahnt, die für Zusatzversicherungen über Zahnersatz bei gesetzlich Versicherten warben. Dabei wurde der Eindruck erweckt, ab 1. Januar 2005 sei der Zahnersatz nicht mehr im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten. Man müsse sich jetzt möglichst schnell privat absichern, um im nächsten Jahr nicht schutzlos da zu stehen.
Diese Behauptungen sind falsch. Auch im nächsten Jahr ist der Zahnersatz im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten. Neu wird lediglich sein, dass für diese Leistungen ein zusätzlicher Beitrag erhoben wird, den die Mitglieder der gesetzlichen Kassen allein, also ohne Arbeitgeberanteil, tragen müssen. Jeder Versicherte kann Zahnersatzleistungen ab 2005 wahlweise gesetzlich oder privat versichern. Wer sich einmal privat versichert hat, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Hierauf muss der Versicherte spätestens bei Vertragsabschluss von der Privatversicherung hingewiesen werden.
“Für den Patienten gibt es jedenfalls keinen Grund zur Eile. Er sollte in Ruhe die Angebote seiner gesetzlichen Krankenversicherung mit den Tarifen der privaten Versicherer vergleichen und sich dann für das günstigste Angebot entscheiden“, so Rechtsanwältin Christiane Köber, Gesundheitsexpertin bei der Wettbewerbszentrale.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Frau Rechtsanwältin Christiane Köber
E-Mail: koeber@wettbewerbszentrale.de
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