Für das Jahr 2022 verzeichnet die Wettbewerbszentrale rund 6.000 Anfragen und Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb. In den meisten Fällen ging es wie im Vorjahr um Fragen der Irreführung oder mangelnder Transparenz. Dies ergibt sich aus dem Jahresbericht 2022 der Wettbewerbszentrale, den die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb nun veröffentlicht hat.
Geprüft hat die Wettbewerbszentrale Werbemaßnahmen verschiedenster Branchen und Vertriebsstufen sowie Unternehmensgrößen. In knapp 1.300 Fällen hat die Wettbewerbszentrale eine förmliche Beanstandung ausgesprochen. In den allermeisten Fällen konnte eine außergerichtliche Einigung erreicht und der Wettbewerbsverstoß ausgeräumt werden. Gleichwohl hat die Wettbewerbszentrale auch 2022 in einigen Fällen ihren Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt.
Thema des Jahres: Werbung mit „klimaneutral“
Ein Thema des Jahres in der Fallbearbeitung war erneut die Werbung mit „klimaneutral“. Zu diesem Themenkomplex der Werbung mit Umweltbezug führt die Wettbewerbszentrale Grundsatzverfahren, um für die Wirtschaft mehr Rechtssicherheit bei derartigen Werbemaßnahmen zu erreichen.
Umsetzung der neuen Regelungen UWG 2022
Seit der UWG-Novelle 2022 gelten neue, strengere Informationspflichten. So müssen Vergleichs- und Vermittlungsplattformen beispielsweise über die Sortierung von Suchergebnissen (Ranking) informieren. Zur Umsetzung der neuen Regeln hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr 64 Vergleichsportale überprüft.
Über diese und andere Verfahren in den verschiedensten Branchen berichtet die Wettbewerbszentrale ausführlich in ihrem Jahresbericht 2022.
Weiterführende Informationen
Jahresbericht 2022 der Wettbewerbszentrale (pdf-Download) >>>
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