Ein Telefon-Provider hat für den Abschluss eines Kartenvertrages mit monatlich 25 kostenlosen SMS geworben. Im Nachhinein musste ein Kunde feststellen, dass dieses Angebot nur für SMS in das deutsche Mobilfunknetz galt, nicht jedoch für SMS ins Ausland. Die Werbung enthielt allerdings keinen einschränkenden Hinweis, so dass sie irreführend war.
Der Provider hat gegenüber der Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung abgegeben. Er hat sich verpflichtet es zu unterlassen „für den Abschluss von Karten-Verträgen für Mobiltelefone mit dem Hinweis auf den Erhalt von monatlich 25 kostenlosen SMS zu werben, ohne in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass diese nur für den Bereich des deutschen Mobilfunknetzes gelten“.
Haben Sie einen ähnlichen Fall erlebt, melden Sie sich gerne bei der Wettbewerbszentrale: mail@wettbewerbszentrale.de
Quelle: Mitteilung der Wettbewerbszentrale vom 25.03.2004
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Bremen: Werbung für angebliche Solarpflicht irreführend
-
Rückblick: Online-Seminar zu Kundenbewertungen
-
Keine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein nicht nur aus Nahrungsergänzungsmitteln bestehendes Darmsanierungsprogramm
-
Neues „Recht auf Reparatur“: EU-Regelung soll Nachhaltigkeit und Ökodesign von Produkten fördern
-
LG Koblenz definiert wesentliche Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandwerks