Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung in namentlicher Abstimmung mit der sog. Kanzlermehrheit den Einspruch des Bundesrates gegen das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zurückgewiesen.
Damit ist das Gesetz zustandegekommen. Es muss noch vom federführenden Ministerium oder dem Kanzler gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten geprüft und unterschrieben sowie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das neue UWG in und das jetzige UWG außer Kraft.
Weiterführende Links zu diesem Thema
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG München I: Rechtsverstoß durch automatische Antwort-E-Mail
-
EU-Kommission stellt Ergebnisse EU-weiter Untersuchung von Second-Hand-Plattformen vor – Wettbewerbszentrale an Untersuchung beteiligt
-
BGH: Wirksame Widerrufsbelehrung trotz fehlender Telefonnummer
-
OLG: Autohersteller muss unabhängigen Werkstätten uneingeschränkten Zugang zu Fahrzeugdaten gewähren
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Irreführung mit Handelbarkeit von Aktien