Home News Wettbewerbszentrale unterbindet Wettbewerbsverletzungen beim Affiliate Marketing – Kommerzieller Zweck muss kenntlich gemacht werden

Wettbewerbszentrale unterbindet Wettbewerbsverletzungen beim Affiliate Marketing – Kommerzieller Zweck muss kenntlich gemacht werden

Die Wettbewerbszentrale erreichen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Websites, die Affiliate Links eingebunden hatten, ohne dass über die Teilnahme am Affiliate Programm überhaupt oder in ausreichender Deutlichkeit informiert wurde. In bislang 14 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb gegen Wettbewerbsverletzungen im Zusammenhang mit Affiliate Marketing* vorgegangen.

Die Wettbewerbszentrale erreichen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Websites, die Affiliate Links eingebunden hatten, ohne dass über die Teilnahme am Affiliate Programm überhaupt oder in ausreichender Deutlichkeit informiert wurde. In bislang 14 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb gegen Wettbewerbsverletzungen im Zusammenhang mit Affiliate Marketing* vorgegangen.

Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale muss auch im Bereich des Affiliate Marketings der kommerzielle Zweck der geschäftlichen Handlung kenntlich gemacht werden: Danach ist es erforderlich, die Information über die Teilnahme am Affiliate-Programm an deutlich sichtbarer Stelle bereitzuhalten, ebenso wie das dahinterstehende Geschäftsmodell an deutlich sichtbarer Stelle zu erläutern.

Überwiegend vermeintliche „Test-Seiten“ betroffen

Bei den meisten der von der Wettbewerbszentrale beanstandeten Webseiten handelte es sich um vermeintliche „Testseiten“, welche bei Eingabe von Suchbegriffen wie etwa „Matratzen Test“ oder „Waschmaschinen Test“ über Google und andere Suchmaschinen auffindbar waren. Viele dieser Seiten hatten zudem den Begriff „Test“ in ihre URL integriert, um ein besseres Suchmaschinenranking zu erreichen.

Für die Werbung mit einem Test ist Voraussetzung, dass der Test objektiv, sachkundig und repräsentativ durchgeführt wurde. Dies war jedoch bei den von der Wettbewerbszentrale beanstandeten vermeintlichen „Testseiten“ nicht der Fall: Die entsprechenden Websites erweckten häufig den Eindruck, selbst Tests durchgeführt zu haben, wobei nicht selten zudem auch ein sog. „Testsieger“ bestimmt wurde. Tatsächlich wurden jedoch in der Regel überhaupt keine Tests durchgeführt. Diese Vorgehensweise wurde von der Wettbewerbszentrale als irreführend beanstandet.

Bislang konnten 12 Fälle durch Abgabe von Unterlassungserklärungen erledigt werden.

*Beim Affiliate Marketing handelt es sich um eine Maßnahme im Bereich des Online-Marketings, die auf dem Prinzip der Vermittlungsprovision basiert. Ein Webseitenbetreiber bindet auf seiner Website Banner, Grafiken oder Textlinks ein, durch deren Anklicken der Nutzer auf die Website eines Händlers – des sog. Merchant – gelangt, wo er die beworbenen Produkte käuflich erwerben kann. Der Webseitenbetreiber fungiert somit als Schnittstelle zwischen dem Händler und dem potentiellen Kunden.

Im Affiliate-Marketing wird dann eine Provision gezahlt, wenn der gesetzte Link zu einem Erfolg führt. Wann von einem Erfolg auszugehen ist, ist hierbei abhängig von der Ausgestaltung des konkreten Affiliate-Programms: So können Webseitenbetreiber eine Provision schon für jeden Klick auf den gesetzten Link erhalten, teilweise ist dies aber auch erst dann der Fall, wenn eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden oder ein Produktkauf zustande kommen. Die gesetzten Links weisen hierbei individuelle Codes auf, durch die der Händler erkennen kann, von welchem Affiliate der Kunde auf seine Website gelenkt wurde.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

Kontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
Rechtsanwältin Tina Weigand
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172-121537
E-Mail: weigand@wettbewerbszentrale.de

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