Der vor dem Landgericht Stuttgart anhängige Rechtsstreit um die Ankündigung des Bahnticket-Verkaufs durch den Discounter Lidl ist von den Parteien für erledigt erklärt worden. Lidl hat sich gegenüber der klagenden Wettbewerbszentrale verpflichtet, künftig nicht mehr für derartige Aktionen mit Bahntickets unter Angabe eines Aktionszeitraumes zu werben, wenn die beworbenen Artikel bereits am ersten Verkaufstag ausverkauft sind.
Lidl hatte im Mai für eine Bahnticket-Verkaufsaktion „vom 19. Mai bis 28. Mai“ geworben. Aufgrund der starken Nachfrage waren nach kurzer Zeit sämtliche 550.000 Fahrkartenhefte ausverkauft, so dass das Angebot nicht über den angekündigten Zeitraum der Aktion gehalten werden konnte.
Die Wettbewerbszentrale hatte deshalb die Werbe-Ankündigung als irreführend beanstandet und eine Klage eingereicht. „Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung durch die Fa. Lidl ist der Anspruch der Wettbewerbszentrale erfüllt und die Grundlage für ein Gerichtsurteil entfallen“, sagte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.
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Frau Rechtsanwältin Susanne Jennewein
Zweigstelle Baden-Württemberg
E-Mail: stuttgart@wettbewerbszentrale.de
Tel. 0711 – 233018
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