Heute beginnt die letzte Woche des klassischen zweiwöchigen Winterschlussverkaufs. Auch wenn der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von Experten und Sachverständigen nach wie vor unterschiedlich bewertet wird, so herrscht bei der Abschaffung der Schlussverkaufsregeln doch Einigkeit. Bei den Schlussverkäufen stellt sich nur die Frage, inwieweit freiwillige Absprachen in Gemeinden und Städten zum zeitlichen Verlauf eines Schlussverkaufs möglich sind, ohne kartellrechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen. Hier soll wohl ein klarstellender Hinweis im GWB erfolgen. Dies wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags am 14.1.2004 deutlich. Weitere Kernpunkte des neuen Gesetzes sind neben dem vorgesehenen Gewinnabschöpfungsanspruch für Mehrerlöse, die durch unlautere Wettbewerbshandlungen erzielt wurden, auch das generelle Verbot von Telefonwerbung. Beide Punkte wurden im Rahmen der Anhörung kontrovers diskutiert.
Weiter Einzelheiten zur Anhörung erhalten Sie in der Pressemitteilung des Bundestages hier.
Quelle: Pressemitteilung des Bundestages vom 14.01.2004
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