Home News Wettbewerbszentrale hält Schutz vor Spam durch neues Mediengesetz für äußerst zweifelhaft – 22.06.2006

Wettbewerbszentrale hält Schutz vor Spam durch neues Mediengesetz für äußerst zweifelhaft – 22.06.2006

Mit dem von der Bundesregierung am 14.06.2006 beschlossenen neuen „Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz (ElGVG)“ soll durch die optische Offenlegung des kommerziellen Charakters einer E-Mail die Versendung von E-Mail-Spam erschwert werden.

Mit dem von der Bundesregierung am 14.06.2006 beschlossenen neuen „Elektronische Geschäftsverkehrvereinheitlichkeitsgesetz (ElGVG)“ soll durch die optische Offenlegung des kommerziellen Charakters einer E-Mail die Versendung von E-Mail-Spam erschwert werden. Ein Zuwiderhandeln stellt nach diesem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit der Verhängung eines Bußgeldes von bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Die Wettbewerbszentrale bezweifelt, dass der mit dem neuen Gesetz intendierte Schutz vor Spam auch tatsächlich erreicht werden kann.

Nach den Erfahrungen der Wettbewerbszentrale hat der in Deutschland auftretende E-Mail-Spam seinen Ursprung meist in Übersee. Spam aus Deutschland kann auch heute schon mit der Regelung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) über das Anti-Spam-Bündnis wirksam bekämpft werden und ist daher als Massen-Spam kaum vorhanden. Gegen Spam aus Übersee helfen tatsächlich aber weder Maßnahmen nach dem UWG, welches die Versendung von Werbemails als solche ohne Einwilligung des Empfängers verbietet, noch das neue ElGVG weiter, welches die optische Gestaltung von kommerziellen E-Mails vorgibt.

Weiterhin: Die Versendung von E-Mail-Spam hat zum Teil kriminellen Charakter! Derjenige, der solche Energie entfaltet, wird sich von einer Regelung über die optische Gestaltung von kommerziellen E-Mails nicht von der Versendung von Spam abhalten lassen.

Soweit Werbemails aus Deutschland betroffen sind, ist deren kommerzielle Zielrichtung nach den Beobachtungen der Wettbewerbszentrale auch meist aus der Betreffzeile erkennbar. Anders verhält es sich mit dem Absender, der in der Regel nicht klar erkennbar ist.

Das neue Gesetz wird daher nach Auffassung der Wettbewerbszentrale sein Ziel in Bezug auf die Eindämmung von Spam kaum erfüllen können. Es kann allenfalls als Signal aus der Politik gewertet werden, dass man sich dort der bekannten Problematik annimmt.

Quelle: Wettbewerbszentrale

Weiterführende Links zu diesem Thema

Bundeskabinett: Besserer Schutz vor Spam-Mails – Reform der Medienordnung beschlossen – 15.06.2006

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG)

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