Die Wettbewerbszentrale musste mehrere TV-Sender wegen irreführender Gesundheitswerbung in TV-Shops abmahnen. Dabei werden den Zuschauern im Rahmen einer Diät oder für ein Schmerzmittel besondere Wirkungsweisen versprochen, die wissenschaftlich nicht nachweisbar sind.
Mehr Details erfahren Sie in der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom heutigen Tage.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG Bremen: Werbung für angebliche Solarpflicht irreführend
-
Rückblick: Online-Seminar zu Kundenbewertungen
-
Keine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein nicht nur aus Nahrungsergänzungsmitteln bestehendes Darmsanierungsprogramm
-
Neues „Recht auf Reparatur“: EU-Regelung soll Nachhaltigkeit und Ökodesign von Produkten fördern
-
LG Koblenz definiert wesentliche Tätigkeiten des Kraftfahrzeughandwerks