Die Wettbewerbszentrale unterstützt die EU-Kommission in ihrem Vorhaben, durch eine klare Regelung für mehr Transparenz bei der Werbung mit Flugpreisen zu sorgen. Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht, der unter anderem vorsieht, dass Fluggesellschaften in der Preiswerbung grundsätzlich Endpreise inklusive sämtlicher anfallender Nebenkosten, wie z. B. Steuern und Gebühren, kommunizieren müssen. Die aufgegliederte Darstellung von Preisen, wie sie von den deutschen Wettbewerbsgerichten bislang als „Bagatelle“ toleriert wird, wäre dann EU-rechtlich nicht mehr zulässig.
„Wir begrüßen die klare Aussage der EU-Kommission. Die bisherige Praxis hat einen Wettbewerb der Mogelpackungen begünstigt. Dagegen führt die von der Wettbewerbszentrale seit jeher geforderte Inklusiv-Preiswerbung zu einem transparenten und damit funktionierenden Wettbewerb“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Tourismus-Experte der Wettbewerbszentrale. „Als Institution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb wird die Wettbewerbszentrale die neue Regelung nach deren Inkrafttreten auch am Markt durchsetzen, erforderlichenfalls unter Einschaltung der Gerichte“, so Schönheit weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Herrn Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit
E-Mail: schoenheit @wettbewerbszentrale.de
1.360 Zeichen
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Werbekennzeichnung beim Influencer Marketing – Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Cashback-Aktionen für förderfähige Wärmepumpen – Gefahr des Erhalts überhöhter Fördermittel
-
Keine Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-Nachher-Fotos für rein ästhetische Hautunterspritzungen – BGH bestätigt Rechtsauffassung des OLG Köln
-
Sieben Jahre Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“ – Beschwerdeaufkommen bei der Wettbewerbszentrale stark gestiegen
-
Wettbewerbszentrale schreitet ein: Etliche Influencer Posts in Social Media nicht als Werbung erkennbar