Home News Wettbewerbszentrale für fairen Wettbewerb im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen – Wettbewerbszentrale unterstützt Forderung des Bundeswirtschaftsministers, das Wettbewerbsrecht auf gesetzliche Krankenkassen anzuwenden

Wettbewerbszentrale für fairen Wettbewerb im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen – Wettbewerbszentrale unterstützt Forderung des Bundeswirtschaftsministers, das Wettbewerbsrecht auf gesetzliche Krankenkassen anzuwenden

Die Wettbewerbszentrale befürchtet nach der Verabschiedung des Gesundheitsreformgesetzes, dass in Anwendung der aktuellen Rechtsprechung des BGH ein effektiver Rechtsschutz gegen Wettbewerbsverletzungen durch gesetzliche Krankenkassen, etwa auch gegen irreführende Werbung gegenüber den Versicherten, nicht mehr gegeben ist.

Nach Verabschiedung im Bundestag soll das Gesundheitsreformgesetz unter dem Namen „Wettbewerbsstärkungsgesetz“ zum 1. April 2007 in Kraft treten. Gleichzeitig sind nach der aktuellen Rechtslage das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), also die Grundnormen wettbewerblicher und marktwirtschaftlicher Betätigung, nicht mehr auf den „Wettbewerb“ der gesetzlichen Krankenkassen anwendbar. Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr entschieden, dass es aufgrund des § 69 SGB V ausgeschlossen sei, Handlungen der Krankenkassen und der von ihnen eingesetzten Leistungserbringer nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu beurteilen, wenn es um die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags gegenüber den Versicherten geht.

Dies bedeutet im Ergebnis, dass ein effektiver Rechtsschutz gegen Wettbewerbsverletzungen durch gesetzliche Krankenkassen, etwa auch gegen irreführende Werbung gegenüber den Versicherten, nicht mehr gegeben ist. Ein funktionierender Wettbewerb setzt jedoch klare Marktverhaltensregelungen und Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen voraus. Gerade im Bereich des Marketings und des Vertriebs der Krankenkassen haben aber die bei der Wettbewerbszentrale eingehenden Beschwerden über unlautere Werbung in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.

Hierauf hatte die Wettbewerbszentrale in einem Schreiben an die zuständige Bundesministerin für Gesundheit im Januar dieses Jahres hingewiesen und dringend empfohlen, den im Jahre 2000 eingeführten § 69 SGB V zu streichen oder abzuändern. Auch der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat nunmehr die Abschaffung des § 69 SGB V gefordert. Der Bundeswirtschaftsminister selbst hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für eine Anwendung des Kartellrechts auch im Bereich der Krankenkassen stark gemacht.

Die Wettbewerbszentrale unterstützt dieses Bestreben und weist noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass Wettbewerb im Gesundheitsbereich nur funktioniert, wenn Wettbewerbsverzerrungen und unlauterer Wettbewerb effizient durch das GWB und das UWG abgestellt werden können. „Angesichts gerade aktueller Werbemaßnahmen von Krankenkassen, mit denen die Wettbewerber in unlauterer Weise verunglimpft und Versicherte geködert werden, sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf“, erklärte Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.

Ansprechpartner:
Frau Rechtsanwältin Christiane Köber
Wettbewerbszentrale
koeber@wettbewerbszentrale.de

2.468 Zeichen

Weiterführende Links zum Thema:

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de