Die Einführung des Nettopreismodells am 1. September durch diverse Fluggesellschaften führt zu vielen Anfragen und Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale. Es geht dabei um die Frage, wie die nunmehr verlangten Buchungsentgelte in der Werbung bezeichnet werden dürfen. Zur Vermeidung einer Irreführung des Verbrauchers ist es unzulässig, Begriffe zu verwenden, die auf hoheitlich festgelegte Abgaben hindeuten. Details hierzu erhalten Sie in der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 25.08.2004.
Hintergrund
Bislang spielte es kaum eine Rolle, in welchem Reisebüro ein Linienflugticket gekauft wurde – der Preis war überall der gleiche. Das wird sich nun ändern. Denn vom 1. September an zahlen viele Fluggesellschaften, darunter Lufthansa, Air France, Alitalia, Iberia, KLM, SAS, AUA, United Airlines und Northwest Airlines, den Reisebüros keine Provisionen mehr. Grund ist, das so genannte Nettopreismodell, das die größte deutsche Airline Lufthansa in den deutschen Markt einführt. 20 weitere Airlines folgen insgesamt. Bisher haben die deutschen Reisebüros den Status eines Handelsvertreters. Zukünftig sollen sie als Makler für ihre Kunden auftreten. Die Fluggesellschaften werden unter dem neuen Vertriebsmodel den Reisebüros in Zukunft keine Provision mehr zahlen. Für Ihren Service steht es den Reisebüros frei, von ihren Kunden eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Marktentwicklung, die durch die Fluggesellschaften ausgelöst wurde und bereits in vielen Ländern z.B. den USA, Skandinavien, Großbritannien praktiziert wird.
Die Fluggesellschaften trennen aus Gründen der Transparenz mit diesem Modell nun ihre bisherigen Flugpreise in die Preise für die reine Flugleistung und Preise für die Vertriebsleistung (Buchungsentgelt). Mit dem Nettopreismodell setzt sich der Endpreis für Tickets aus zwei Bestandteilen zusammen: Dem Nettopreis inklusive Steuern und Gebühren für den Flug sowie einem Entgelt für die Beratung, Buchung und Ausstellung des Tickets.
Die Flugpreise werden damit ab dem 1.September teurer, da die Lufthansa die bisherigen Brutto-Preise als Netto-Preise verlangen wird. Das führt zu einer Preiserhöhung von durchschnittlich mehr als sechs Prozent für den Kunden.
Die Lufthansa selbst nimmt im Eigenvertrieb 30 Euro Buchungsentgelt für innerdeutsche und Europa-Tickets. Bei Langstreckenflügen sind es 45 Euro. Wer kein elektronisches Ticket haben will, sondern noch auf einen Flugschein aus Papier besteht, muss acht Euro extra zahlen.
Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen das neue System (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 26.07.2004).
Weiterführende Links zu diesem Thema
Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 25.08.2004
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 26.07.2004
ANA, die größte asiatische Fluggesellschaft, stellt die Vergütung der Reisebüros zum 1. Januar 2005 auf das Nettopreismodell um und folgt damit dem Trend der Airlines auf dem deutschen Markt => Pressemitteilung der Ana Deutschland vom 26.03.2004
Pressemitteilung der Lufthansa zum Nettopreismodell vom 08.12.2003
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