Die Wettbewerbszentrale hat die Verwendung des Wortes „zertifiziert“ im Seitenquelltext einer Website beanstandet, da der Werbende über eine entsprechende Zertifizierung nicht verfügte. Infolgedessen konnte ein Anerkenntnisurteil erstritten werden (Landgericht Nürnberg-Fürth Az. 4 HK O 2774/23).
Dabei wurde einem Sachverständigenbüro auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt: „im geschäftlichen Verkehr im Internet Sachverständigenleistungen durch die Manipulation von Suchmaschinen durch das Verwenden von Hinweisen wie „zertifiziert“ anzubieten, wenn dies geschieht wie in der Abmahnung vom 13.02.2023 beschrieben (Anlagen K1 und K2)“.
Zum Sachverhalt:
Im Seitenquelltext der Website des Sachverständigenbüros fand sich der Begriff „zertifiziert“ im sog. Meta-Title. Tatsächlich existierte aber keine Zertifizierung für die beworbenen Leistungen.
Suchten Interessenten auf Google nach Sachverständigen in der Region des betreffenden Sachverständigenbüros, wurde dieses prominent – auf der ersten Seite der Suchergebnisse – mit dem Begriff „zertifiziert“ gelistet. Nicht nur Google, sondern auch die Suchenden messen diesem Suchergebnis damit aus Sicht der Wettbewerbszentrale eine höhere Bedeutung zu.
Kunden entscheiden sich unter Umständen aufgrund dieser höheren Platzierung in den Suchergebnissen für ein Angebot zu Lasten rechtskonform agierender Mitbewerber, die diese Manipulation nicht vorgenommen haben. Die Wettbewerbszentrale hat diese Praxis der Gestaltung durch Meta-Titles als irreführend unterbunden.
Hintergrund: Suchmaschinenoptimierung durch Meta-Title
Der Meta-Title ist ein Element des Seiten-Quelltextes, der Haupt- oder Unterseiten einer Website einen Titel gibt. Hier geht es um Schlagwörter (sog. Keywords), die Aufschluss über den Inhalt des jeweiligen Suchergebnisses, der Website, geben.
Dadurch können Interessenten, aber auch Suchmaschinen, die Masse an Webseiten kategorisieren und absteigend nach deren Relevanz sortieren. Der Meta-Title ist hierfür entscheidend, denn er ist ein Faktor für die Auflistung als Suchergebnis (sog. Ranking) auf den ersten Seiten der Ergebnisvorschläge. Höheres Ranking heißt auch, dass der Verkehr die Seite eher wahrnimmt und auf diese klickt. Studien belegen zudem, dass Suchergebnisse, die nicht auf der ersten Seite gelistet werden, vom Verkehr kaum noch wahrgenommen werden.
Da sich relevante Keywords auf die Platzierung auswirken können, werden sie im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung proaktiv eingesetzt. Diese strategische Platzierung von Suchbegriffen zusammen mit technischen Maßnahmen, um das Ranking in Suchmaschinen zu erhöhen, wird in der Praxis als Search Engine Optimization (kurz: SEO) bezeichnet. Auch hierbei dürfen nach Auffassung der Wettbewerbszentrale keine unlauteren Praktiken angewendet werden.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Sachverständigen >>
M 04 0010/23
md
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