Der Bundestag hat heute entschieden, morgen, am Mittwoch den 16.06.04 über den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu verhandeln.
Der Bundestag kann den Einspruch zurückweisen. Bei Zurückweisung kommt das Gesetz zustande, sonst ist das Gesetz gescheitert. Die Zurückweisung des Einspruchs kann mit einfacher Mehrheit erfolgen, da der Bundesrat den Einspruch ebenfalls mit einfacher Mehrheit beschlossen hat. Der Bundestag hat damit noch die Möglichkeit das Gesetz vor der Sommerpause in Kraft treten zu lassen. Mit der zu erwartenden Mehrheit der rot-grünen Bundesregierung wird so die Novelle höchst wahrscheinlich noch vor dem nächsten Schlussverkauf realisiert werden.
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