Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich die Werbung von 16 Online-Shops für Tierbedarf beanstandet, welche für Hundehalsbänder mit EM-Keramik-Perlen warben. 15 von 16 Online-Shops haben in der Zwischenzeit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgegeben und die beanstandete Werbung entfernt. In einem Fall hat die Wettbewerbszentrale Klage eingereicht.
Zeckenabwehrende Wirkung durch Effektive Mikroorganismen?
Die Unternehmen bezeichneten die Halsbänder in den jeweiligen Produktbeschreibungen in vielen Fällen als „Anti-Zeckenhalsbänder“. Wegen enthaltener EM-Keramik-Perlen schrieben sie den Halsbändern eine Wirkung gegen Zecken, Flöhe und andere Ungeziefer zu. Die Abkürzung EM steht für „Effektive Mikroorganismen“. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus verschiedenen positiven Mikroben, Bakterien und Pilzen.
Unter anderem warben die Verkäufer der Halsbänder für Hunde dabei mit den folgenden Aussagen:
„Dieses Halsband mit seinen EM Keramikelementen, ist effektiv zur Bekämpfung von Zecken bei Hunden“,
„Zum Einsatz kommen eine Kombination aus EM-Keramik-Pipes und Bernstein. Beide haben eine positive Wirkung gegen Zecken und das ganz ohne Chemie“,
„EM-Keramik-Bändchen – der natürliche Anti-Zeckenschutz für deinen Hund“,
„Die Keramik-Röhrchen im Halsband bestehen aus eingebrannten Effektiven Mikroorganismen (EM), die für einen erstaunlichen Zeckenschutz sorgen können“ oder
„Die darin verarbeiteten EM-Keramikperlen (Effektive Mikroorganismen) wirken durch schwingungsbasierte Milieuveränderungen auf Fell und Haut und halten so Zecken fern.“.
Keine Nachweise für beworbene Wirkung
Es existieren allerdings keine Studien oder sonstige wissenschaftlichen Nachweise, welche eine zeckenabwehrende Wirkung von EM-Keramik belegen könnten. Insofern beanstandete die Wettbewerbszentrale die Werbung für Hundehalsbänder mit einer Wirkung gegen Zeckenbefall ohne entsprechende Nachweise als irreführend.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Gesundheit >>
nas
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