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Wettbewerbszentrale beanstandet von Plattform eingestellte, unzutreffende Profilinhalte

Vor dem LG Berlin II klagte die Wettbewerbszentrale gegen falsche Profilinhalte auf einer Vermittlungsplattform für Dienstleistungsunternehmen. Das Verfahren endete nun mit einem Anerkenntnis der Plattform. Diese veröffentlicht „Unternehmensprofile“ Dritter, auch ohne deren Mitwirkung. Basis dieser Profile sind öffentlich verfügbare Daten, welche die Plattform zusammenträgt. Vertragliche Vereinbarungen zwischen den beworbenen Dienstleistern und der Beklagten bestehen hierzu (zunächst) nicht. Die Texte sind oftmals so gestaltet, dass der Eindruck entsteht, der beworbene Dienstleister habe den Eintrag selbst verfasst.

Falsche Tätigkeitsbereiche

Im vorliegenden Fall hatte die Plattform in einem solchen Eintrag Tätigkeitsbereiche einer Dienstleisterin – konkret: Rechtsgebiete, in denen eine Kanzlei tätig ist – veröffentlicht. Einige der genannten Tätigkeitsbereiche waren jedoch unstreitig falsch. Ebenso versandte die Plattform E-Mails für die Vermittlung von potenziellen Kunden an die Dienstleisterin ebenso wie weitere Werbung, ohne über eine vorherige ausdrückliche Einwilligung der Adressaten zu verfügen.

Unzureichende Unterlassungserklärung

Die Plattform gab außergerichtlich zunächst eine Unterlassungserklärung ab. Diese Erklärung war aus Sicht der Wettbewerbszentrale jedoch nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Auf die Klage der Wettbewerbszentrale hat die Plattform die gegen sie gerichteten Ansprüche anerkannt.

Weiterführende Informationen

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich E-Commerce, Plattformen und Software >>

HH 03 0118/24

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Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
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