Die Wettbewerbszentrale hat die aktuelle Aktion von RTL Radio Center Berlin „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ beanstandet und die Einstellung der Aktion gefordert. Im Rahmen dieser Aktion werden Zuhörerinnen aufgefordert, ihre Bewerbung „vertraulich und mit Foto Deiner Problemzone“ an einen namentlich benannten Arzt zu senden. Werde dann der Name der Bewerberin zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Radiosendung genannt, so zahle der Sender die Schönheits-OP.
Die Wettbewerbszentrale ist der Auffassung, dass derartige Aktionen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen. Danach ist die Verlosung von medizinischen Behandlungen unzulässig. Zum anderen ist Ärzten berufsrechtlich eine derartige Werbung untersagt.
Es handelt sich nicht um einen Einzelfall: Bereits Mitte Januar hat ein Bayerischer Radiosender die Verlosung von Brustoperationen eingestellt, nachdem die Wettbewerbszentrale die seinerzeitige Aktion bestandet hatte.
Der Gesetzgeber hat die Werbung für Schönheitsoperationen in § 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) besonders reglementiert. So ist beispielsweise speziell für Schönheitsoperationen eine Werbung mit so genannten Vorher-Nachher-Fotos untersagt. „Verlosungsaktionen konterkarieren die Ziele des Gesetzgebers und bagatellisieren die Risiken, die mit Schönheitsoperationen verbunden sind“, so Christiane Köber, zuständig für den Bereich Gesundheit bei der Wettbewerbszentrale.
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.
Medienkontakt:
Wettbewerbszentrale
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Christiane Köber
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