Home News Wettbewerbszentrale beanstandet OPEL-Werbung – Abmahnung wegen Werbung mit „lebenslanger“ Garantie

Wettbewerbszentrale beanstandet OPEL-Werbung – Abmahnung wegen Werbung mit „lebenslanger“ Garantie

Die Wettbewerbszentrale hat den Automobilhersteller OPEL wegen seiner aktuellen Werbekampagne für eine PKW-Anschlussgarantie abgemahnt. Opel wirbt derzeit massiv in verschiedenen Medien mit der hervorgehobenen Aussage „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“. In Printanzeigen sowie im Internet wird dabei zusätzlich unterhalb dieses Slogans großdimensioniert das mathematische Zeichen ∞ für „unendlich“ in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheint der Schriftzug „LEBENSLANGE GARANTIE“.

Die Wettbewerbszentrale hat den Automobilhersteller OPEL wegen seiner aktuellen Werbekampagne für eine PKW-Anschlussgarantie abgemahnt. Opel wirbt derzeit massiv in verschiedenen Medien mit der hervorgehobenen Aussage „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“. In Printanzeigen sowie im Internet wird dabei zusätzlich unterhalb dieses Slogans großdimensioniert das mathematische Zeichen ∞ für „unendlich“ in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheint der Schriftzug „LEBENSLANGE GARANTIE“.

Lediglich in einem Sternchenhinweis wird sodann darauf hingewiesen, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht „lebenslang“ gelten soll: Opel gewährt die Garantie nur bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. Bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 km muss sich der Kunde außerdem an den Materialkosten beteiligen, so z.B. mit 50% bei 100.000 km.

„Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine „lebenslange“ Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird“, erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Bei einer „lebenslangen“ Garantie erwarte der Verbraucher, dass die Garantie greift, solange er den Wagen fährt oder fahren kann und zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens – eben eine Garantie für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Eine mit zahlreichen weiteren Einschränkungen versehene Garantie auf 160.000 km sei aber definitiv in den Augen der Verbraucher keine „lebenslange“ Garantie.

Münker erläuterte: „Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf. Eine „Lüge“ im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis „aufgeklärt“ oder relativiert werden“. Opel sei hier in der Absicht, den PKW-Absatz anzukurbeln, über das Ziel hinaus geschossen. „Wir beanstanden nicht die PKW-Anschlussgarantie als solche, die in ähnlicher Form auch von anderen Herstellern angeboten wird. Aber die objektiv unwahre Behauptung „lebenslang“, die einen unschlagbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz suggerieren soll, hat in der Werbung nichts zu suchen,“ betonte Münker.

Opel ist nun aufgefordert, bis zum 19.08.2010 eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung einzustellen. Sollte hier keine Einigung erzielt werden, müsste die Wettbewerbszentrale Klage bei Gericht einreichen.

Pressekontakt:

RA Dr. Andreas Ottofülling
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