Die Wettbewerbszentrale hat in den vergangenen Wochen etwa 100 Fälle irreführender Lebensmittelwerbung beanstanden müssen. Dabei handelte es sich überwiegend um übertriebene Werbeaussagen, mit denen dem Verbraucher der Eindruck vermittelt werden soll, das Produkt helfe bei einer Vielzahl von Krankheiten. So warb z.B. der Vertreiber eines Saftes aus den Blättern der Aloe Vera Pflanze mit der Behauptung, das Getränk könne bei Aids und Multipler Sklerose helfen. Ein anderer Hersteller warb mit der entgiftenden Wirkung seiner Produkte aus Schwarzkümmel, die zudem „schleimlösend, auswurffördernd, galletreibend ….. gegen Heuschnupfen, Asthma, Hustenkrämpfe, Blähungen, Durchfall und Allergien wirken“.
Nach den Vorschriften des Lebensmittelrechts sind krankheitsbezogene Werbeaussagen oder Behauptungen, die Lebensmitteln den Anschein eines Arzneimittels geben, unzulässig. In der überwiegenden Zahl der von der Wettbewerbszentrale beanstandeten Fälle verpflichteten sich die Unternehmen zur Unterlassung. Nur selten musste der Bad Homburger Verband gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
„Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel dürfen in der Werbung nicht wie ein Arzneimittel dargestellt werden“, sagte Dr. Reiner Münker, Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Wir wollen einerseits den Verbraucher vor völlig überzogenen Wirkungszusagen schützen, andererseits liegt es auch im Interesse der seriösen Unternehmen, wenn derartige Werbeauftritte untersagt werden.“
Einige Beispiele der beanstandeten Werbeaussagen für ganz einfache Lebensmittel:
· Propolis (Blütenpollen) findet seit Urzeiten Anwendung als Heilmittel, z.B. bei Hauterkrankungen. Gelee Royale soll uns zudem vor vorzeitigen Abnutzungs- und Alterserscheinungen schützen sowie das Immunsystem gegen die winterliche Grippewelle schützen“.
· Der Tee (eine normale Grünteemischung!) wird eingesetzt zur Bekämpfung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Arterienverkalkung, Osteoporose, Diabetes, Migräne, Allergien, viele Arten von Hauterkrankungen (innerlich und äußerlich), Blähungen, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises …“
· Seit vier Monaten nehme ich Aloe Vera Saft ein. Ich muss sagen, dass ich sehr überrascht war über die Wirkung. Ich hatte an meinen Armen und Schultern große Schmerzen. Durch Einnahme nach vier Wochen waren die Schmerzen weg und ich fühle mich allgemein wohl.“
· Der chinesische Raupenpilz wird seit Jahrhunderten in Asien als hocheffektives und nebenwirkungsfreies „Viagra“ eingesetzt.“
· Es wird besonders empfohlen, Megamin (Nahrungsergänzungsmittel / Kapseln und Pulver) unterstützend bei klassischen Behandlungen von Krebserkrankungen verschiedener Morphologien, radiologischen und Chemotherapien sowie bakteriologischen und Virenerkrankungen zu verzehren.“
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Frau Rechtsanwältin Christiane Köber, E-Mail: koeber@wettbewerbszentrale.de
2.993 Zeichen
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Werbekennzeichnung beim Influencer Marketing – Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Cashback-Aktionen für förderfähige Wärmepumpen – Gefahr des Erhalts überhöhter Fördermittel
-
Keine Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-Nachher-Fotos für rein ästhetische Hautunterspritzungen – BGH bestätigt Rechtsauffassung des OLG Köln
-
Sieben Jahre Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“ – Beschwerdeaufkommen bei der Wettbewerbszentrale stark gestiegen
-
Wettbewerbszentrale schreitet ein: Etliche Influencer Posts in Social Media nicht als Werbung erkennbar