Home News Wettbewerbszentrale: Auch Fernsehsender haften für Werbeinhalte – 18.03.2004

Wettbewerbszentrale: Auch Fernsehsender haften für Werbeinhalte – 18.03.2004

Auf SuperRTL lief eine Werbung, die versprach, dass Raucher sich ihr Laster mit Hilfe des beworbenen Mittels in kurzer Zeit abgewöhnen können.

Auf SuperRTL lief eine Werbung, die versprach, dass Raucher sich ihr Laster mit Hilfe der beworbenen Tabletten in kurzer Zeit abgewöhnen können. Solche pauschalen Erfolgsaussagen können im Gesundheitsbereich nicht getroffen werden. Es liegt auf der Hand, dass nicht jeder langjährige Raucher mit diesem Mittel das Rauchen aufgeben kann. Die Werbung war daher irreführend. Das hätte auch SuperRTL erkennen müssen. Deshalb konnte der Sender als Wettbewerbsstörer in Anspruch genommen werden. Es ist ständige Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, dass Presseunternehmen für die Veröffentlichung wettbewerbswidriger Anzeigen haften, wenn es sich um grobe, unschwer zu erkennende Verstöße handelt. Dies muss selbstverständlich auch für Fernsehsender gelten. SuperRTL hat daher eine Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abgegeben.“

Quelle: Mitteilung der Wettbewerbszentrale vom 18.03.2004

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