Auf Einladung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) hat Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale im Rahmen der Jahrestagung der medizinischen Fachgesellschaft in Frankfurt einen Vortrag zu den „sieben Mythen des Wettbewerbsrechts“ gehalten. Neben ganz überwiegend medizinischen Programmpunkten fand eine Veranstaltung speziell zu „Social Media“ statt. Nach der Vorstellung verschiedener Accounts sowie Erfahrungsberichten von Ärztinnen und Ärzten fand die Verleihung des Social Media Awards der DGPRÄC statt. Im Anschluss beleuchtete Christiane Köber die rechtlichen Vorgaben, die auch bei der Werbung auf Facebook, Instagram & Co. zu beachten sind. Sie stellte insbesondere klar, dass Soziale Medien kein rechtsfreier Raum sind; alle „Spielregeln“ sind auch dort zu beachten.
Thema ihres Vortrages war unter anderem die Rechtsprechung der Frankfurter Gerichte zu Vorher-Nachher-Abbildungen. Das OLG Frankfurt hatte die Frage, ob zu den plastisch-chirurgischen Operationsverfahren ohne medizinische Indikation, bei denen diese Art der Werbung verboten ist, auch Faltenunterspritzungen gehören, bejaht (siehe Aktuelles vom 05.08.2022 >>).
Die Nutzung Sozialer Medien in der Medizin nimmt zu. Die zahlreichen damit verbundenen (Rechts-) Fragen sind daher Thema einer ganztägigen Veranstaltung am 18. März 2023 in Berlin bei der medcom („Soziale Medien in der Ästhetischen Chirurgie“). Dort wird die Wettbewerbszentrale mit einem Workshop „Ärzte und Social Media in den Augen der Wettbewerbszentrale“ vertreten sein.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Gesundheitswesen >>
ck
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