Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung mit Preissenkungen bei Handytarifen von Vodafone moniert. Das Unternehmen kündigte im Mai 2019 auf seiner Internetseite eine Herabsetzung von Telefonkosten bei Prepaid-Tarifen für Telefonate per Handy ins Ausland an. Die entsprechende Ankündigung lautete:
„Ab dem 15. Mai 2019 senken wir die Preise für Anrufe und SMS aus Deutschland zu weltweit über 170 Ländern“
- In alle Länder der EU zahlst Du nur 9 Cent pro Minute.
- In Ländern außerhalb der EU zahlst Du je nach Land nur 9 bis 49 Cent pro Minute.
- Dazu streichen wir die Gesprächsgebühr von 15 Cent pro Anruf.
Bei einem Vergleich der Preisliste zum Zeitpunkt der Werbung und der für die Zukunft angekündigten Preise wurde festgestellt, dass die Kosten für Gespräche in einige Länder entgegen der Ankündigung nicht günstiger wurden. Vielmehr führten die neuen Entgelte de facto teilweise sogar zu einer Preiserhöhung. Die Wettbewerbszentrale beanstandete die genannte Werbeaussage zur Preissenkung als irreführend. Das Unternehmen zeigte sich sehr kooperativ und gab innerhalb von nur fünf Tagen eine Unterlassungserklärung ab und änderte die Werbung.
Der Fall zeigt, dass die Abmahnung als Instrument der zivilrechtlichen Beilegungen von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten zu einer schnellen und unbürokratischen Einstellung eines Wettbewerbsverstoßes führt – dies nicht nur im Interesse der Wettbewerber, sondern auch der betroffenen Verbraucher.
DO 1 0173/19
es
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