Home News Werbung mit einer DM – Umtauschaktion ist zulässig

Werbung mit einer DM – Umtauschaktion ist zulässig

Die Werbung einer Apotheke:

Schlafmünzen – Aktion

Liebe Kunden !
In der Zeit vom 22.6. bis 30.6.2002 können Sie bei uns alles mit D-Mark bezahlen.
Nutzen Sie diese Chance !

verstößt …

Die Werbung einer Apotheke:

Schlafmünzen – Aktion

Liebe Kunden !
In der Zeit vom 22.6. bis 30.6.2002 können Sie bei uns alles mit D-Mark bezahlen.
Nutzen Sie diese Chance !

verstößt nach Auffassung des LG Dessau (3 O 71/02) und OLG Hamm (4 W 56/02) nicht gegen § 1 UWG i.V. mit dem Euro-Einführungsgesetz .

Einem Gewerbetreibenden sei es im Wege der Privatautonomie erlaubt, vertraglich ein anderes Zahlungsmittel als den Euro zu vereinbaren. Solche Aktionen verstoßen weder unter dem Gesichtspunkt des Vorsprungs durch Rechtsbruch noch unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens gegen § 1 UWG. Der Vorteil für den Kunden, der sich den Umtausch seiner DM – Bestände bei der nächsten Landeszentralbank erspare, sei nicht so attraktiv, dass er ihn in seiner Kaufentscheidung unsachgemäß beeinflusse.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de