Werbung mit Angst vor der Energiewende

Die Wettbewerbszentrale ist gegen die Werbung eines Vermittlers für Photovoltaik-Anlagen vorgegangen. Er warb in einer Kleinanzeigen-App mit „Solarpflicht: Hausbesitzern drohen bis zu 5.000 Euro Strafe“. Illustriert wurde diese Werbung vom Bild eines verängstigt blickenden alten Mannes:

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>Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale ist diese Werbung irreführend. Die angesprochenen Nutzer – Eigentümer selbst genutzter Häuser – verstehen die Anzeige so, dass sie jetzt unmittelbar tätig werden müssten, und ihnen sonst Bußgelder drohten. Das ist aber nicht zutreffend. Denn eine bundesweite „Solarpflicht“, bei der solche Eigentümer ihr Haus anlasslos nachrüsten müssen, existiert nicht.Zwar schreiben manche Landesgesetze vor, dass bei wesentlichen Umbauten des Daches bzw. einer grundlegenden Dachsanierung eine PV-Anlage errichtet werden muss – so bspw. in Berlin und Baden-Württemberg. In anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen greift eine solche Pflicht dagegen erst ab 2026. Das Landesrecht wieder anderer Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sieht eine „Solarpflicht“ nur für bestimmte gewerbliche Objekte vor. In wieder anderen Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gibt es derzeit gar keine solche Pflicht.In dem Verfahren wird das Landgericht Bremen am 8. Januar sein Urteil verkünden (9 O 345/24).Im Zusammenhang mit der Energiewende beobachtet die Wettbewerbszentrale derzeit, dass in vielen Werbemitteln mit Angst der Verbraucher geworben wird. So wird bspw. in Anzeigen für die Vermittlung von PV-Anlagen davor gewarnt, „teure Fehler“ zu machen. In anderen Anzeigen warnen Unternehmen vor vermeintlich „fiesen Tricks der Wärmepumpen-Branche“´. Im Zusammenhang mit Angst vor Wärmepumpen ist die Wettbewerbszentrale auch gegen die Werbung des Herstellers einer „alternativen“ Elektroheizung vorgegangen, die vermeintlich förderfähig und effizienter sei als eine Wärmepumpe, was nicht zutreffend war. Nicht alle der Werbemittel, die mit Angst vor der Energiewende arbeiten, werden die Schwelle zu einer irreführenden oder unlauteren Werbung überschreiten. Die Wettbewerbszentrale wird aber die Werbung in diesem Bereich im Blick behalten und bei begründeten Beschwerden gegen unlautere Werbung vorgehen.

Weiterführende Hinweise

News der Wettbewerbszentrale vom 18.06.2024 // Angeblich besser als Wärmepumpen: Irreführende Werbung für „alternative“ Elektro-Heizung beendet >>

HH 03 0002/24

mb

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