Die Wettbewerbszentrale hat mehrere TV-Sender wegen irreführender Gesundheitswerbung in TV-Shops abgemahnt. Nach Auskunft der Bad Homburger Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft haben die Beschwerden gegen die Anpreisung von „Gesundheitsmittelchen“ in TV-Shops in jüngster Zeit stark zugenommen. Besonders lohnenswert scheint nach Auskunft der Wettbewerbszentrale nach wie vor die Werbung für Schlankheitsmittel zu sein. Hier wird beispielsweise für Pflaster und Cremes geworben, die Fett angeblich „wegschmelzen“ lassen. Dem Zuschauer wird suggeriert, er könne quasi im Schlaf abnehmen ohne mühevolle Diät und Sportprogramme. Beliebt ist auch die Anpreisung von Haarwuchsmitteln, die selbst auf kahlen Köpfen wieder Haare sprießen lassen. Für eine Gesundheitsmatratze wurde mit dem Hinweis geworben, bei ihrer Anwendung „habe man nie wieder Schmerzen“ bzw. „nie wieder Rücken- oder Gelenkschmerzen“. Besonders dreist war die Werbung für ein Pflaster, mit dessen Hilfe man sich das Rauchen abgewöhnen könne. Hier wurde mit dem falschen Hinweis „dies ist eine Werbung des Bundesgesundheitsamtes“ zum Kauf der Produkte angelockt.
Allen TV-Verkaufsspots war gemein, dass gesundheitliche Wirkungen garantiert werden, die wissenschaftlich in keiner Weise nachzuweisen sind. Derartige Werbeanpreisungen sind wettbewerbsrechtlich zum Schutz der Verbraucher verboten.
Auf das Einschreiten der Wettbewerbszentrale hin haben sich alle der bisher abgemahnten Privatsender verpflichtet, die beanstandeten Werbespots nicht zu wiederholen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Frau Rechtsanwältin Christiane Köber
E-Mail: koeber @wettbewerbszentrale.de
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