Home Digitale Welt Digitalisierung Werbekennzeichnung beim Influencer Marketing – Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden

Werbekennzeichnung beim Influencer Marketing – Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden

Wann müssen Influencer Werbung als solche kennzeichnen? – Antworten auf diese Frage finden sich in dem heute veröffentlichten Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnung werblicher Posts auf Instagram und Co >>

Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.

Transparenz erhöhen und Schleichwerbung vermeiden 

Der aktuelle Leitfaden soll dabei helfen, die Transparenz von Werbung in sozialen Medien zu erhöhen. Gleichzeitig soll er sowohl die Werbenden, als auch Agenturen und beworbene Unternehmen dabei unterstützen, Wettbewerbsverstöße und daraus resultierende Abmahnungen zu vermeiden.

Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von werblichen Beiträgen. Die klare und unmissverständliche Kennzeichnung von Werbebeiträgen und anderen gesponsorten Inhalten auf Social Media bezweckt transparente Verbraucherinformation und fairen Wettbewerb. Rezipienten sollen bereits vor der eigentlichen Wahrnehmung eines werblichen Beitrags entscheiden können, ob sie Werbung zur Kenntnis nehmen oder nicht. Entsprechend hat der Werbende über die Hintergründe eines Posts aufzuklären, soweit er für den Beitrag ein Entgelt oder anderweitige Gegenleistung erhalten hat.  

Praxistipps berücksichtigen verschiedene Aspekte der Werbekennzeichnung

Der Leitfaden umfasst verschiedene Aspekte der Werbekennzeichnung. Neben einer Einführung in den rechtlichen Rahmen und die Hintergründe der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sowie des Influencer Marketings beinhaltet der Leitfaden auch fiktive Werbebeispiele in Form von Posts, Stories und Reels. Anhand dieser Beispiele ist die Auffassung der Wettbewerbszentrale zur Werbekennzeichnung auf Social Media ersichtlich. 

„Mit dem neuen Leitfaden möchten wir sowohl Influencern als auch Unternehmen Praxistipps bieten, um Werbekennzeichnung auf Social Media Kanälen umzusetzen“, so die Intention von  Manuela Mülot und Marvin Dinges, beide Rechtsanwälte (Syndikusrechtsanwälte) und Teil der Praxisgruppe Social Media bei der Wettbewerbszentrale. Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert eine Werbekennzeichnung, die „auf den ersten Blick“ erkennbar ist.

Sweep der EU-Kommission zu Influencer Marketing

Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission die Ergebnisse eines EU-weiten Sweeps – einer Marktbeobachtung in den jeweiligen Mitgliedstaaten – vorgestellt. Danach habe man bei EU-weit insgesamt 576 überprüften Influencer-Profilen festgestellt, dass fast alle Influencer (97 %) regelmäßig kommerzielle Inhalte in ihren Beiträgen veröffentlichen. Gleichwohl hätten nur 20% entsprechende Inhalte systematisch als Werbung gekennzeichnet. Nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ist es unter Transparenzgesichtspunkten erforderlich, dass der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung kenntlich gemacht wird. 

Wettbewerbszentrale 
Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.100 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

Kontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. 
Pressestelle
Tannenwaldallee 6 
61348 Bad Homburg 
Tel.: +49 6172 121540 
E-Mail: presse@wettbewerbszentrale.de

Textübernahme oder Abdruck nur mit Quellenangabe „Pressemitteilung des Wettbewerbszentrale vom …..“ gestattet.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de