Auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) hat das Landgericht Erfurt mit Beschluss vom 4. August 2004 – 2 HK O 180/04 – einem Thüringer Unternehmen untersagt, seinen Arbeitnehmern mitzuteilen, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von zwei konkret benannten Ärzten nicht anerkannt werden mit der Folge, dass keine Lohnfortzahlung geleistet wird.
Die Firma hatte zusammen mit der Lohnabrechnung ihren Mitarbeitern auf einem Merkblatt mitgeteilt, dass „ab sofort“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von zwei Thüringer Ärzten nicht mehr anerkannt werden mit der Folge „dass keine Lohnfortzahlung geleistet wird.“.
Die Wettbewerbszentrale hat das Verhalten des Arbeitgebers als wettbewerbswidrig beanstandet. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf freie Arztwahl, der nicht durch unangemessene und unsachliche Einflussnahme beschnitten werden kann. Ebenso wenig ist der Boykottaufruf gegen zwei Ärzte gerechtfertigt. „Zweifelt der Arbeitgeber in einem konkreten Fall an der Richtigkeit eines ärztlichen Zeugnisses, hat er selbstverständlich die Möglichkeit, eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen“, so Rechtsanwältin Christiane Köber, Gesundheitsexpertin bei der Wettbewerbszentrale.
„Die pauschale Zurückweisung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unter Verweigerung der Lohnfortzahlung ist aber wettbewerbswidrig.“
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Frau Rechtsanwältin Christiane Köber
E-Mail: koeber@wettbewerbszentrale.de
1.583 Zeichen
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Werbekennzeichnung beim Influencer Marketing – Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Cashback-Aktionen für förderfähige Wärmepumpen – Gefahr des Erhalts überhöhter Fördermittel
-
Keine Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-Nachher-Fotos für rein ästhetische Hautunterspritzungen – BGH bestätigt Rechtsauffassung des OLG Köln
-
Sieben Jahre Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“ – Beschwerdeaufkommen bei der Wettbewerbszentrale stark gestiegen
-
Wettbewerbszentrale schreitet ein: Etliche Influencer Posts in Social Media nicht als Werbung erkennbar