Die Wettbewerbszentrale bietet auch in diesem Jahr wieder auf der zurzeit stattfindenden Internationalen Automobilausstellung (IAA) in Frankfurt am Main einen Vortrag zum Wettbewerbsrecht an. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ). Die GTÜ nutzt diese Plattform, um ihre Prüfingenieure über die aktuellen Entwicklungen und Neuerungen im Wettbewerbsrecht zu informieren.
Das Thema des Vortrages am 23.09.2005 lautet: „Neues Wettbewerbsrecht – Werben ohne Abmahnung“. Den Prüfingenieuren und Sachverständigen wird neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktlösung im Wettbewerbsrecht anhand zahlreicher Praxisbeispiele erläutert, wo die wettbewerbsrechtlichen Fallstricke liegen und in welcher Weise Marketingmaßnahmen wettbewerbskonform gestaltet werden können.
Die Wettbewerbszentrale als die Institution der deutschen Wirtschaft für fairen Wettbewerb ist als kompetenter Partner auch im Bereich des Sachverständigenwesens und der Automobilindustrie für verschiedene Überwachungsorganisationen beratend und in der Rechtsverfolgung tätig. Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Zweigstelle Bayern der Wettbewerbszentrale betreut diesen Bereich seit langen Jahren und wird aufgrund seiner Branchenerfahrung häufig bei der Konzeption neuer Werbetrends zu Rate gezogen. Darüber hinaus koordiniert er die bundesweite Rechtsverfolgung in diesem Schwerpunktbereich.
Weiterführende Links
Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ)
Internationalen Automobilausstellung (IAA)
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