Home News Verfahren zur Zulässigkeit von Skonti bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln –Termin zur mündlichen Verhandlung am 11. Mai 2016

Verfahren zur Zulässigkeit von Skonti bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln –Termin zur mündlichen Verhandlung am 11. Mai 2016

Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in einem Verfahren die Frage klären, ob und ggf. in welcher Höhe Großhändler Apothekern Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen. Konkret geht es um das Angebot des Großhändlers AEP, der bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von zum Beispiel 3% plus 2,5% Skonto bei Einhaltung der Skontofrist gewährt.

Die Wettbewerbszentrale lässt derzeit in einem Verfahren die Frage klären, ob und ggf. in welcher Höhe Großhändler Apothekern Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren dürfen. Konkret geht es um das Angebot des Großhändlers AEP, der bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von zum Beispiel 3% plus 2,5% Skonto bei Einhaltung der Skontofrist gewährt. Nach § 2 Arzneimittelpreisverordnung darf der Großhandel bei Abgabe an den Apotheker auf den Abgabepreis des Herstellers höchstens einen Zuschlag von 3,15% sowie einen Festzuschlag von 70 Cent erheben. Umstritten ist, ob die Regelung Skonti zulässt.

In erster Instanz hatte das Landgericht Aschaffenburg die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 22.10.2015, Az.1 HK O 24/15).

Das Oberlandesgericht Bamberg hat nun auf die Berufung der Wettbewerbszentrale Termin zur mündlichen Verhandlung für den 11. Mai 2016 anberaumt (OLG Bamberg, Az. 3 U 216/15).

Update vom 11.05.2016:
Der ursprünglich für den heutigen Tag anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Bamberg ist wegen Erkrankung des Berichterstatters ausgefallen.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 29.10.2015 // Musterverfahren zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln: Wettbewerbszentrale wird nach erstinstanzlichem Urteil Berufung einlegen >>

ck

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de